14.05.2016
"Nette" Gebühren zur Abschreckung von Transparenzanfragen?
Wir wollen nicht behaupten, dass früher alles besser war. Sicher ist aber, dass die Hamburger Tierärztekammer unter der früheren Geschäftsführung die Anfragen des bffk im Zusammenhang mit den jährlichen Recherchen zum Kammerbericht freundlich und gebührenfrei beantwortet hat. Mittlerweile - unter neuer - Geschäftsführung ist das anders. Und weil man sich in der Hamburger Tierärztekammer offensichtlich mit der Erhebung "netter" Gebühren leichter tut als mit der Bedienung des Emailprogramms, bekommen wir auch einen Eindruck davon, warum das so sein könnte. Denn als Antwort auf unsere Fragen erreichte uns jetzt eine Mail der Tierärztekammer, die wohl nicht für uns gedacht war. Trotzdem gut, dass sie uns erreicht hat. Denn da schreibt eine Mitarbeiterin an einen Kollegen in Bezug auf unsere Anfrage: "Du hast es wahrscheinlich schon gesehen, möchtest Du antworten?? Gegen Gebühr wäre doch auch wieder nett, oder?"
Nun gibt es durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes eine Definition dafür, warum eine Behörde Gebühren verlangen kann. Kurz gesagt geht es dabei darum, dass eine Behörde für eine öffentliche Leistung (hier z.B. die Auskunft) eine entsprechende Geldleistung/Gebühr auferlegen kann. Bei den Damen und Herren der Hamburger Tierärztekammer scheinen hier allerdings andere Motive im Spiel, wenn man eine Antwort mit einer "netten" Gebühr belegen will.