15.03.2016
Rechtswidriges Millionenvermögen in Hamburg - Gericht kippt Beitragsbescheid
Nichts anderes als eine schallende Ohrfeige für die Handelskammer ist ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtes Hamburg, dessen schriftliche Begründung heute bekannt wurde. Das Verwaltungsgericht folgte dem klagenden Unternehmen - einem bffk-Mitglied - vollständig hinsichtlich des Vorwurfs, dass die Handelskammer Hamburg in rechtswidriger Weise ein Millionenvermögen angehäuft hat. Die logische Konsequenz war die Aufhebung der Beitragsbescheide für die veranlagten Jahre 2010 und 2013. Was für das klagende Unternehmen höchst erfreulich sein dürfte - immerhin spart man sich nun dort mehr als 23.000 € Kammerbeitrag - wirft die Frage nach den notwendigen Konsequenzen auf. Denn unter dem Gesichtspunkt von Beitragsgerechtigkeit muss sich die Handelskammer fragen lassen, wie sie nun mit all den Firmen umgehen will, die bisher klaglos gezahlt haben.
Viel gravierender aber ist, dass nun die gesamte Beitragsveranlagung der Handelskammer auf der Kippe steht. Denn die vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig beschriebene Vermögensbildung gilt für alle Beitragsjahre der Vergangenheit, für die regelmäßig immer noch Beiträge eingezogen werden, bis zur Wirtschaftsplanung des laufenden Haushaltsjahres 2016. Solange die Handelskammer weiter Beitragsbescheide versendet, müssen die Kammer-Mitglieder selbst mit Widersprüchen gegen die Bescheide vorgehen.