23.11.2016
Vergleich beendet Rechtsstreit mit der Handelskammer Bremen
Es gehört zu den erfreulichen Erfahrungen, dass im Streit um die Rücklagenbildung ein kontroverser aber eben auch konstruktiver Dialog zwischen den Kammern und dem bffk zu einem Ergebnis führen kann. Einen solchen Dialog hat der bffk beispielsweise auch mit der Handwerkskammer in Koblenz geführt.
Vorliegend hat der bffk eines seiner Mitglieder in einem Prozess um die Rücklagenbildung der Handelskammer Bremen unterstützt. Im Ergebnis ist es nun gelungen, den Streit außergerichtlich beizulegen. Die Handelskammer Bremen und der bffk haben sich dabei auf diese gemeinsame öffentliche Erklärung verständigt:
„Die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven (HK Bremen) und der Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk) haben unter dem Eindruck der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09. Dezember 2015 (10 C 6.15) und einem seit Jahren beim Verwaltungsgericht Bremen anhängigen Rechtsstreit um die Beitragsveranlagung eines bffk-Mitgliedes konstruktive Gespräche geführt, die nun zum Abschluss kamen. Einigkeit besteht darin, dass durch die zum 01. Januar 2016 erfolgte Fusion der (ehemaligen) Handelskammer Bremen mit der (ehemaligen) IHK Bremerhaven eine neue Situation eingetreten ist. Die Finanzen der HK Bremen sind grundlegend neu geordnet worden. Die Handelskammer betont, dass man neben den Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2015 auch dabei die kritischen Anregungen des bffk bzw. dem im bffk organisierten Kläger aufgegriffen habe. Gleichzeitig stellen die HK Bremen und der bffk klar, dass im Hinblick auf diese Neuordnung der Finanzen in Teilen weiterhin unterschiedliche Rechtsaufassungen bestehen. Im Hinblick auf den laufenden Rechtsstreit haben die HK Bremen und der im bffk organisierte Kläger eine einvernehmliche Beendigung des Rechtsstreites vereinbart und auf eine gerichtliche Klärung der unterschiedlichen Rechtspositionen verzichtet, weil Einigkeit besteht, dass eine juristische Auseinandersetzung über vergangene Beitragsjahre ökonomisch nicht sinnvoll ist. Die HK Bremen, der bffk und der Kläger streben stattdessen eine Fortsetzung des begonnenen Dialogs an.“