25.10.2016
Viel Vermögen in den IHKn - noch mehr Unvermögen bei den Rechtsaufsichten
Der bffk hat schon mehrfach über das strukturelle und unsägliche Versagen der Rechtsaufsichten über die Kammern berichten müssen. Dass dies mitnichten eine interessengeleitete Einzelposition eines Verbandes ist, zeigen die vielen Berichte von Landesrechnungshöfen, die ebenfalls ganz erhebliche Mängel in der Rechtsaufsicht feststellen mussten.
Die Beitragsveranlagungen auf dem Hintergrund rechtswidriger Vermögensbildung, die zu entsprechenden Urteilen z.B. gegen die IHKn in München, Köln, Hamburg und Koblenz geführt haben, waren Rechtsbrüche. Die für die Rechtsaufsicht zuständigen Ministerien haben davon nichts gemerkt und wollten das wohl auch nicht. Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes hat der bffk alle zuständigen Länderministerien angeschrieben. Reaktion: keine. Informell war zu hören, dass man sich bundesweit abgesprochen hatte, dem bffk besser nicht zu antworten. Und tatsächlich haben allerorten die Kammern ungerührt weiter Beitragsbescheide erlassen, was nun zu einer Welle von Klagen geführt hat. In einigen Fällen haben nun IHKn nach Eingang der Klagen die betreffenden Beitragsbescheide aufgehoben. Dies führt zu einer ganz offensichtlichen Ungleichbehandlung der IHK-Mitglieder. Die Rechtsaufsichten interessieren sich dafür nicht.
Ein plakatives Beispiel für die Vogel-Strauß-Mentalität liefert nun die Antwort der Landesregierung in Schleswig-Holstein auf eine parlamentarische Anfrage der Piraten-Fraktion. Auf die Frage welche Auswirkungen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes auf die Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein haben, lautet die schlichte Antwort keine. Weiter heißt es dann aber durchaus richtig: "Die den Urteilsgründen zu entnehmenden grundsätzlichen Feststellungen zur Bildung von Rücklagen werden von den IHKs in Schleswig-Holstein künftig zu beachten sein." Dass das Urteil aber durchaus auch Auswirkungen auf vergangene Beitragsjahre hat, weil zum Alltag der IHKn auch die Abrechnung zurückligender Beitragsjahre gehört, scheint die Rechtsaufsicht nicht begreifen zu wollen. Und obwohl zahlreiche Gerichtsurteile bundesweit nun mehr als deutlich unterstrichen haben, dass den Aussagen der Kammern nicht zu trauen ist, verlässt man sich in Schleswig-Holstein weiter auf die Beteuerungen der IHKn. Die nämlich haben haben "der zuständigen Rechtsaufsicht berichtet, dass sie die den Urteilsgründen zu entnehmenden Feststellungen zur Bildung von Rücklagen in den Grundzügen auch bereits bisher beachtet haben." Ja, dann. Dann dürfen bzw. die IHK-Mitglieder angesichts dieses Totalversagens also weiter die Gerichte bemühen. Da ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes offenkundig nicht zu besonderen Aktivitäten der Rechtsaufsichten beiträgt, müssen es weitere Klagen richten. Das ahnt man auch in Schleswig-Holstein und formuliert vorsichtig: "Die Ergebnisse anhängiger Gerichtsverfahren bleiben abzuwarten." Das Abwarten hat den großen Vorteil für die Rechtsaufsicht, dass sich an der bisherigen Arbeitsverweigerung nichts ändern muss.
Link zur Antwort auf die Kleine Anfrage der Piraten-Fraktion vom 16. 10. 2016