18.01.2016
Zwischen Mobbing und Verschwendung – aus dem Alltag der IHK KielNoch frisch ist die Erinnerung an verstörte Mitarbeiter, die gegenüber dem WDR über „ein Klima der Angst“ in der IHK Potsdam berichteten. Dass es sich hier nicht um Einzelfälle handelt, belegen viele Briefe und Anrufe ehemaliger und aktiver Kammermitarbeiter, die dem bffk seit Jahren ihr Herz ausschütten. Der IHK-Dachverband DIHK reagierte vor einigen Jahren auf einen mehrseitigen Brief mit schweren Mobbingvorwürfen gegen leitende Mitarbeiter mit einer Unterlassungsaufforderung.So hat der bffk nun auch Kenntnis der Geschichte einer Mitarbeiterin der IHK Kiel erhalten. Einer Geschichte, in der die zunächst schlechte Behandlung der langjährigen Mitarbeiterin am Ende in einem für die Kammer – also für die Zwangsmitglieder – teuren Aufhebungsvertrag mündete.Die Geschichte beginnt im März 2010. Achtzehn Monate vor ihrem 25jährigen Dienstjubiläum wird die IHK-Mitarbeiterin – nennen wir sie hier Frau E. - gegen ihren Willen in die Geschäftsstelle Elmshorn versetzt. Welche Gründe dafür am Ende den Ausschlag gegeben haben, darüber lassen sich nur Vermutungen anstellen. Dienstliche Gründe können es, glaubt man dem Anwalt von Frau E., jedenfalls nicht gewesen sein. Der nämlich schreibt an die IHK, dass seine „Mandantin nicht entsprechend des Arbeitsvertrages beschäftigt wird“. Und weiter: „ausweislich der ausgesprochenen Versetzungsanordnung soll meine Mandantin vor Ort den Herren O. Und Y. assistieren.... (…). In der Praxis stellt es sich leider so dar, dass die Herren O. und Y. bereits selbst nicht ausgelastet sind....“.Von März 2010 bis zum Februar 2014 verbringt Frau E. ihre Zeit also nun am Standort Elmshorn der IHK Kiel. Voll bezahlt mit Geldern der Zwangsmitglieder, aber immer weniger vollbeschäftigt. Am Ende sitzt sie, die sie ihre Arbeitskraft ihrem Arbeitgeber anbietet, fast nur noch unbeschäftigt im Büro. Frau E. möchte gerne arbeiten. Frau E. ist sich ihrer Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber und den beitragszahlenden Mitgliedern bewusst. Sie versucht sich zu wehren, sucht den damaligen Hauptgeschäftsführer persönlich in Kiel auf und berichtet vom nun sehr weiten Arbeitsweg und noch mehr Untätigkeit und bittet um Abhilfe. Auch den Zweigstellenleiter in Elmshorn weist sie auf ihren Anspruch auf Beschäftigung hin. Leider alles vergebens!
Über ihre mangelnde Auslastung führt sie Protokoll. Exemplarisch seien hier der Juli und August 2010 aufgeführt
Im Juli 2010 war Frau E. nach ihren Aufzeichnungen bei 176 bezahlten Arbeitsstunden tatsächlich nur für knapp 30 Stunden beschäftigt - in der letzten Juli-Woche waren es ganze 40 Minuten! Im August 2010 verzeichnete sie bei 179 bezahlten Arbeitsstunden sogar nur knapp 23 Stunden Beschäftigung. Erneut setzt sie sich mit dem Hauptgeschäftsführer in Verbindung und gibt ihm diese Protokolle zur Kenntnis. Wieder vergebens!Der weite Arbeitsweg, die ständige Unterbeschäftigung, der Druck seitens der Geschäftsführung führten letztendlich dazu, dass Frau E. immer wieder erkrankte.
Im Oktober 2011 flattert Frau E. beispielsweise kommentarlos ein Aufhebungsvertragsangebot ins Haus, obgleich sie weder darum gebeten hatte, noch zu dem Zeitpunkt bereit war, die langjährige Tätigkeit aufzugeben. Sie wollte einfach nur wieder ein vernünftiges Aufgabengebiet haben. Schließlich nahm sie sich einen Anwalt, der tatsächlich helfen konnte. Im Februar 2014 wurde zwischen Frau E. und der IHK Kiel ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Der Inhalt allerdings ist für die Zwangsmitglieder teuer, denn vereinbart wurde eine Freistellung vom Dienst der IHK zu Kiel für volle drei Jahre. Bis in das Jahr 2017 hinein muss ihr die IHK Kiel die vollen Bezüge in Höhe von mehr als 40.000 € jährlich zahlen.
Am Ende wird Frau E. fast 7 Jahre bei voller Bezahlung aber weitgehend ohne Beschäftigung in den Diensten der IHK Kiel gestanden haben.Was nachvollziehbar aus Sicht von Frau E. wie ein gutes Ende dieser unseligen Geschichte aussieht, stellt sich für die Zwangsmitglieder der IHK als ein ausgesprochen teures (Miss-)Vergnügen dar: im Hinblick auf Personalführung und eine betriebswirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung unfähige Kammerfunktionäre, die ohne jede Sorge um persönliche Konsequenzen das Geld der Zwangsmitglieder mit vollen Händen ausgeben – das ist der tägliche Albtraum der Beitragszahler.
Das Besondere an diesem Fall besteht lediglich darin, dass er sorgfältig dokumentiert an die Öffentlichkeit kommt.