27.11.2017
bffk-Mitglied gewinnt vor Gericht - zu viel Vermögen in der IHK Rheinhessen
Die Serie von verwaltungsgerichtlichen Niederlagen für die Kammern hat sich nun auch vor dem Verwaltungsgericht Mainz fortgesetzt. In einer Entscheidung vom 10. November 2017, die jetzt veröffentlicht wurde, attestiert das Gericht der IHK Rheinhessen eine rechtswidrige Vermögensbildung. In diesem Fall hat sich das Gericht auf eine Instandhaltungsrücklage konzentriert, für die es aus Sicht des Gerichtes an der notwendigen Rechtfertigung mangelte. (Az.: 4 K 1310/16.MZ)
Im Ergebnis wurde auch hier die gesamte Beitragsveranlagung der IHK für die beklagten Wirtschaftsjahre mit dem Urteil hinfällig.