Bundesverband für freie Kammern e.V. Landesrechnungshof kritisiert überzogene Vergütung von HWK-Funktionären in Brandenburg

27.11.2017

Landesrechnungshof kritisiert überzogene Vergütung von HWK-Funktionären in Brandenburg

Die Liste der Landesrechnungshöfe, die Misswirtschaft und Selbstbedienung in den Kammern kritisieren, wird immer länger. Heute hat der Landesrechnungshof in Brandenburg seinen Jahresbericht 2017 veröffentlicht. Darin finden sich auch die Prüfungsergebnisse zu den Handwerkskammern in Cottbus und Potsdam. Wenig überraschend formuliert der Landesrechnungshof "Der  Landesrechnungshof  hat  Zweifel  an  der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit  der  Haushalts-  und  Wirtschaftsführung  der HWK Cottbus und Potsdam...".

Schon zuvor hatten die Landesrechnungshöfe u.a. in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen harsche Kritik an der Wirtschaftsführung der Kammern geübt. So kann es n icht verwundern, dass bis heute etliche Kammern sich immer noch einer solchen Überprüfung entziehen wollen.

Die Kritik des Landesrechnungshofes in Brandenburg konzentriert sich nun vor allem auf

  • den  Umfang  der  Leistungen,  die  sie  ihren  jeweiligen  Hauptgeschäfttsführern und Geschäftsführern für ihre Dienste gewähren,
  • die  Bereitstellung  personengebundener  Dienstwagen  zur uneingeschränkten privaten Nutzung,
  • die Frage, ob die  Entschädigung  für  den  jeweiligen   Präsidenten mit dem Grundsatz der Ehrenamtlichkeit vereinbar ist und
  • die Höhe der Rücklagen.

Auch wenn der Landesrechnungshof bei der Überschrift des Prüfungskapitels (hier, ab Seite 114) durchaus Humor beweist ("Man könnte auch kleinere Brötchen backen"), so kann bei der Lektüre, in der sich wie schon zuvor in anderen Bundesländern Hinweise auf allzu üppige Versorgungsansprüche finden, das Lachen im Halse stecken bleiben.

Der bffk fordert in einer Pressemitteilung angesichts der immergleichen Feststellungen der Selbstbedienung und Vermögensanhäufungen ein Eingreifen von Rechtsaufsicht und Politik. Dass immer und immer wieder mit individuellen Klagen die Kammern zur Einhaltung von Recht und Gesetz gezwungen werden müssen, ist aus Sicht des bffk ein unhaltbarer Zustand. Dies gilt umso mehr, weil die Kammerfunktionäre solche Prozesse mit ebenfalls aus den Mitgliedsbeiträgen finanzierten teuren Anwälten abwehren, um im Falle einer Niederlage diese zum Einzelfall zu erklären.

Erfreulich ist aus Sicht daher die deutliche Positionierung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, die in einer Pressemitteilung die Prüfungsergebnisse hinsichtlich der Kammern hervorheben und ein eindeutig formuliertes Prüfungsrecht für den Landesrechnungshof über alle Kammern, einschließlich der Industrie- und Handelskammern, fordern.

Link zum Bericht des Landesrechnungshofes (ab Seite 114)

Link zur Pressemitteilung des Landesrechnungshofes

Link zur Pressemitteilung des bffk

Link zur Pressemitteilung der Fraktion B90/Die Grünen