27.11.2017
Landesrechnungshof kritisiert überzogene Vergütung von HWK-Funktionären in Brandenburg
Die Liste der Landesrechnungshöfe, die Misswirtschaft und Selbstbedienung in den Kammern kritisieren, wird immer länger. Heute hat der Landesrechnungshof in Brandenburg seinen Jahresbericht 2017 veröffentlicht. Darin finden sich auch die Prüfungsergebnisse zu den Handwerkskammern in Cottbus und Potsdam. Wenig überraschend formuliert der Landesrechnungshof "Der Landesrechnungshof hat Zweifel an der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung der HWK Cottbus und Potsdam...".
Schon zuvor hatten die Landesrechnungshöfe u.a. in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen harsche Kritik an der Wirtschaftsführung der Kammern geübt. So kann es n icht verwundern, dass bis heute etliche Kammern sich immer noch einer solchen Überprüfung entziehen wollen.
Die Kritik des Landesrechnungshofes in Brandenburg konzentriert sich nun vor allem auf
- den Umfang der Leistungen, die sie ihren jeweiligen Hauptgeschäfttsführern und Geschäftsführern für ihre Dienste gewähren,
- die Bereitstellung personengebundener Dienstwagen zur uneingeschränkten privaten Nutzung,
- die Frage, ob die Entschädigung für den jeweiligen Präsidenten mit dem Grundsatz der Ehrenamtlichkeit vereinbar ist und
- die Höhe der Rücklagen.
Auch wenn der Landesrechnungshof bei der Überschrift des Prüfungskapitels (hier, ab Seite 114) durchaus Humor beweist ("Man könnte auch kleinere Brötchen backen"), so kann bei der Lektüre, in der sich wie schon zuvor in anderen Bundesländern Hinweise auf allzu üppige Versorgungsansprüche finden, das Lachen im Halse stecken bleiben.
Der bffk fordert in einer Pressemitteilung angesichts der immergleichen Feststellungen der Selbstbedienung und Vermögensanhäufungen ein Eingreifen von Rechtsaufsicht und Politik. Dass immer und immer wieder mit individuellen Klagen die Kammern zur Einhaltung von Recht und Gesetz gezwungen werden müssen, ist aus Sicht des bffk ein unhaltbarer Zustand. Dies gilt umso mehr, weil die Kammerfunktionäre solche Prozesse mit ebenfalls aus den Mitgliedsbeiträgen finanzierten teuren Anwälten abwehren, um im Falle einer Niederlage diese zum Einzelfall zu erklären.
Erfreulich ist aus Sicht daher die deutliche Positionierung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, die in einer Pressemitteilung die Prüfungsergebnisse hinsichtlich der Kammern hervorheben und ein eindeutig formuliertes Prüfungsrecht für den Landesrechnungshof über alle Kammern, einschließlich der Industrie- und Handelskammern, fordern.
Link zum Bericht des Landesrechnungshofes (ab Seite 114)
Link zur Pressemitteilung des Landesrechnungshofes