31.05.2017
Erstes Urteil bestätigt Kammerzwang für Pflegekräfte
Das Verwaltungsgericht in Mainz hat in einem ersten Urteil die Zulässigkeit der Zwangsverkammerung der Pflegekräfte bestätigt. In der Pressemitteilung des Gerichtes zu dem rechtskräftigen Urteil heißt es u.a.:
"Die mit der verpflichtenden Kammerzugehörigkeit verbundenen Einschränkungen seien auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung gerechtfertigt. Mit der Bündelung aller Berufsangehörigen der Pflegeberufe in einer eigenen öffentlich-rechtlichen Interessenvertretung solle der Berufsstand zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und der Qualität in den Pflegefachberufen im öffentlichen Interesse gestärkt werden. Von einer Vereinigung mit freiwilliger Mitgliedschaft könne nicht in gleicher Weise eine sachgerechte Vertretung des Gesamtinteresses aller Berufsangehörigen gegenüber anderen Heilberufen, Krankenkassen und sonstigen Entscheidungsträgern im Gesundheitsbereich erwartet werden. Die Pflichtmitgliedschaft führe auch hinsichtlich des zu leistenden Kammerbeitrags nicht zu einer erheblichen, die Grenze der Zumutbarkeit überschreitenden Belastung."
Link zum vollständigen Urteil des VG Mainz vom 06. April 2017 (4 K 438/16.MZ)
Kommentar: Verwaltungsgericht Mainz schafft die Demokratie defacto ab
Lesen Sie dazu den Kommentar unseres Vorstandsmitgliedes Daniel Buechner auf www.pflegekammer-stoppen.de.