02.10.2017
Klage gegen HWK Ulm erfolgreich - rechtswidrige Vermögensbildung
Am Ende ging es schnell. Kaum, dass das Verwaltungsgericht in Sigmaringen den Termin zur mündlichen Vehandlung der Klage eines bffk-Mitgliedes gegen die Handwerkskammer Ulm festgesetzt hatte, teilte die beklagte HWK dem Gericht mit, man habe den Bescheid nun aufgehoben und werde auch alle Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Das klang seitens der HWK zuvor anders.
Im Juni 2016 wurde der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid durch die HWK zurückgewiesen. Dafür alleine setzte die HWK eine zusätzliche Gebühr von 102,00 Euro fest. Auch nach der Klageerhebung verteidigten Präsident und Hauptgeschäftsführer im September 2017 auf 7 Seiten gegen die Klage. Die Klage sei "vollumfänglich abzuweisen" hieß es und "der Beitrag ist sachlich, rechtlich und rechnerisch richtig ergangen und damit rechtmäßig".
Am 27. September 2017, nach Ladung zum Termin, plötzlich die Rolle rückwärts. Ohne weitere Begründung teilt die HWK dem Gericht mit, dass der angegriffene Beitragsbescheid aufgehoben wurde und die HWK alle Kosten übernimmt. Immerhin 482,00 Euro spart das bffk-Mitglied nun. Natürlich ist damit auch die Widerspruchsgebühr von 102,00 Euro aus der Welt. Höchst gespannt darf man jetzt sein, wie die HWK mit einem weiteren anhängigen Verfahren umgehen will. Und genauso ist die Frage zu stellen, wie die HWK im Sinne der Beitragsgerechtigkeit mit all denen verfahren will, die sich nicht gegen die Beitragsveranlgung gewehrt haben. Denn hinter alldem steht ja der Vorwurf, dass die HWK wie viele andere Kammern in Deutschland in rechtswidriger Weise aus Mitgliedsbeiträgen Vermögen angehäuft hat.