23.11.2018
Doppelschlag in Baden-Württemberg - IHKn in Stuttgart und Heilbronn verlieren vor GerichtDas Verwaltungsgericht Stuttgart hat sowohl der IHK Region Stuttgart (für die Haushaltsjahre 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017) und der IHK Heilbronn-Franken (für die Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2016) eine rechtswidrige Haushaltsführung attestiert. Am 15. November 2018 hatte sich das Gericht zunächst über 7 Stunden mit den Finanzen der IHK Stuttgart beschäftigt. Am 22. November 2018 folgte eine 5-stündige Verhandlung über die Haushaltsführung bzw. Vermögensbildung der IHK Heilbronn-Franken. Beide IHKn hatten sich von einer Berliner Anwaltskanzlei vertreten lassen und sich wortreich verteidigt. Die oberflächlichen und in Teilen erheblich widersprüchlichen Darstellungen der IHK-Vertreter vermochten das Verwaltungsgericht offenkundig nicht zu überzeugen. Dass die beiden IHKn ihre rechtswidrige und aus Zwangsbeiträgen finanzierte Vermögensbildung nun auch noch von extrem teuren Anwälten rechtfertigen lassen wollen, ist aus Sicht des bffk, ein Skandal im Skandal. Das gilt insbesondere für die IHK Heilbronn-Franken, deren Geschäftsführerin schon im Jahr 2016 in Kenntnis der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur rechtswidrigen Vermögensbildung in den Kammern gegenüber der Presse geäußert hatte, dieses Urteil „trifft uns ziemlich hart“. Dennoch wurden die teuren Berliner Anwälte beauftragt, die das deutliche Urteil jedoch nicht verhindern konnten.
In den Fokus rückt nun immer mehr die Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium. Denn von Einzelfällen kann in Baden-Württemberg längst keine Rede mehr sein. Im ganzen Land sind weit mehr als 60 Klagen gegen IHKn und HWKn anhängig. Rechtskräftige Urteile sind bereits gegen die Beitragsveranlagungen der IHKn Ostwürttemberg und Bodensee-Oberschwaben ergangen. Dass auch drei Jahre nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes immer noch keine strukturellen und personellen Konsequenzen gezogen wurden, die eine rechtskonforme Haushaltsführung und Beitragsveranlagung sicherstellen, ist für die Zwangsmitglieder untragbar.Link zur Pressemitteilung des bffk
Anmerkung am 23. November 2018 / 17:17 Uhr:
In der ersten Version hieß es zunächst, dass bei der IHK Stuttgart die Wirtschaftsjahre 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 betroffen sind. Richtig ist, dass auch die Haushaltsführung des Jahres 2017 beanstandet wurde.