18.12.2018
Kammerbericht 2018 - Kammer-Geschäftsführer machen weiter Kasse
Der jährliche Kammerbericht des Bundesverbandes für freie Kammern e.V. ist heute mit einem Vorwort des Österreichischen Nationalratsabgeordneten, Sepp Schellhorn, erschienen.
Die wichtigsten Themen im diesjährigen Kammerbericht sind die nach wie vorher massiv überhöhten Gehälter insbesondere der IHK-Geschäftsführer, der andauernde Vermögensabbau in den Kammern sowie die völlig chaotische Systematik der Beitragsveranlagung, die sowohl im Vergleich der Industrie- und Handelskammern (IHKn) und Handwerkskammern (HWKn), aber auch beim Vergleich zwischen den einzelnen IHKn und den einzelnen HWKN eine erhebliche und nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung der Zwangsbeitragszahler belegt.Schon seit längerem wird in Deutschland intensiv über die Angemessenheit der Vergütung (z.B. bei Krankenkassen, sozialen Einrichtungen und öffentlichen Betrieben) debattiert. „Die vielerorts völlig überzogenen Gehälter in den Kammern – insbesondere in den IHKn - sind aber bisher noch kaum problematisiert worden“, erläutert bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus. Der bffk hat nun erstmals anhand relevanter Kennziffern (Mitarbeiterzahlen, Mitgliederzahlen, Erlöse) einen Vergleich der Gehälter von IHK-Geschäftsführern und Krankenkassen-Chefposten durchgeführt. „Mit ihrer Intransparenz entziehen sich viele Kammern (noch) erfolgreich der notwendigen Debatte um eine angemessene Vergütung“, sagt Boeddinghaus. So müssen sich die IHKn in Offenbach und Kassel fragen lassen, warum dort bezogen auf die Eckdaten die Geschäftsführungen ein Vielfaches von dem verdienen, was in Berlin oder Hamburg gezahlt wird. Beim Vergleich der IHK-Spitzengehälter mit den Krankenkassen wird endgültig deutlich, dass bei den Kammern jede Verhältnismäßigkeit verloren gegangen ist. So liegt die Vergütung des Offenbacher IHK-Chefs bei 4,31 % der Gesamterträge, während der Chefposten bei der HKK mit gerade einmal 0,35 Prozent zu Buche schlägt. Der bffk fordert im Hinblick auf eine Beendigung der Selbstbedienung auf Kosten der Beitragszahler in einem ersten Schritt verbindliche Regeln für eine Veröffentlichungspflicht der Gehälter. „Eine Regulierung der Gehälter auf ein akzeptables Maß ergibt sich dann fast von selbst“, ist sich der bffk-Geschäftsführer sicher. Der Vermögensabbau in den IHKn ist etwas ins Stocken geraten. Im letzten Jahr konnte der bffk melden, dass die Forderung eines Vermögensabbaus in den IHKn in Höhe von 500 Millionen Euro tatsächlich erreicht war. Der bffk hat zum Abschluss des Jahres 2016 (Grundlage der Daten für den diesjährigen Kammerbericht) die Auflösung von weiteren rund 300 Millionen Euro prognostiziert. Tatsächlich waren es „nur“ 120 Millionen Euro, mit denen die Beitragszahler entlastet wurden. „Wir sind aber sicher, dass nach den zahlreichen für uns günstigen Gerichtsentscheidungen hier noch mehr passiert“, erklärt Kai Boeddinghaus. Der bffk geht bis zum Abschluss des Jahres 2017 (Grundlage der Daten für den Kammerbericht 2019) von mindestens weiteren 200 Millionen Euro aus, von denen sich die IHKn trennen müssen.
„Wir werden unseren Augenmerk zukünftig noch mehr auf die berufsständischen Kammern richten“, sagt der bffk-Geschäftsführer. In den wenigen Fällen, in denen es gelang z.B. in die Bücher von Ärztekammern zu schauen, gab dies ebenfalls Anlass zu erheblicher Kritik. Gerade erst musste nach einem entsprechenden Klage-Verfahren eines bffk-Mitgliedes die Betriebsärztekammer in Trier ihre Beiträge für das Jahr 2019 um 15 Prozent senken.Auch in diesem Jahr hat der bffk seinen Beitragsvergleich in den Wirtschaftskammern (IHK, HWK) fortgeschrieben. Dabei hat der bffk einen Augenmerk auf die Hintergründe der erheblichen Beitragsverzerrungen gelegt. Zu diesen Hintergründen zählen z.B. in den Handwerkskammern ein Wildwuchs bei der Festlegung von Freibeträgen und Kappungsgrenzen. „Es mag ja noch nachvollziehbar sein, warum in wrtschaftlich stärkeren Regionen die Kammerbeiträge insgesamt niedriger ausfallen als in strukturschwachen Gebieten“, erläutert Boeddinghaus. Dass aber an einigen Orten lediglich Freibeträge unterhalb des Existenzminimums (z.B. 5.000,00 € in der HWK Ostthüringen) gewährt werden, während diese andernorts bei 24.600,00 € lägen (HWK Koblenz) sei nicht vermittelbar. „Gerade auch die Wirtschaftskammern verlangen lautstark nach einer Harmonisierung von Steuern und Abgaben. In ihren eigenen Häusern aber wollen sie davon nichts wissen“, ärgert sich der bffk-Geschäftsführer. Der insgesamt 16-seitige Kammerbericht 2018 enthält zudem wie jedes Jahr eine umfassende Aufstellung der Vermögenslage aller IHKn, mittlerweile fast aller HWKn und zahlreicher Berufsständischer Kammern. „Mittlerweile haben nach den IHKn auch fast alle HWKn die Bedeutung der Transparenz erkannt“, freut sich Kai Boeddinghaus. Aus Sicht des bffk ist dies auch ein Ergebnis der zähen Recherchen des Verbandes. Gerade deswegen lenkt der bffk zukünftig die Aufmerksamkeit verstärkt auf die Berufsständischen Kammern, die beim Thema Transparenz noch erhebliche Defizite aufweisen.
Link zum Kammerbericht 2018 (pdf)
Link zum Kammerbericht 2018 als ePaper
Link zur Pressemitteilung des bffk zum Kammerbericht 2018
Anmerkung 08. Januar 2018
Im Kammerbericht benennt der bffk zu pauschal und unpräzise Transparenzmängel hinsichtlich der Vergütungen der Geschäftsführungen in den Handwerkskammern. Lesen Sie dazu auch: