Bundesverband für freie Kammern e.V. Spendable Industrie- und Handelskammern beschäftigen Staatsanwaltschaften

12.07.2018

Spendable Industrie- und Handelskammern beschäftigen Staatsanwaltschaften

Im Februar 2018 hat der bffk unterstützt von zwei Hamburger Mitgliedern Strafanzeige gegen den ehemaligen Hauptgeschäftsführer und Präsidenten der Handelskammer Hamburg gestellt. Hintergrund waren Zahlungen der Handelskammer zugunsten von Sport, Kultur und karitativen Zwecken, die die Funktionäre der Handelskammer Hamburg freizügig verteilt haben. Eine entsprechende Auflistung fand sich in der Kreditorenliste zum Jahresabschluss der Handelskammer. Die Kritik richtete sich dabei nicht gegen die Zuwendungsempfänger. „Der ehemalige Hauptgeschäftsführer Schmidt-Trenz ist mit Spendierhosen durch die Stadt  gelaufen – es waren   aber   nicht   seine   eigenen   sondern   die   der   Handelskammer“, sagte damals bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus. Die Tageszeitung die "taz" berichtet heute, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen mittlerweile auf den Verdacht des Betruges ausgeweitet hat.

Nachdem der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen nach seiner Prüfung der IHK Dortmund im Sommer 2017 eine Überprüfung von "Mitgliedschaften und sonstige Unterstützungsleistungen am Maßstab des IHKG" angeregt hat und sogar ggf. die Beendigung empfahl, hat der bffk unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgestzes auch von der IHK Dortmund eine entsprechende Auflistung der Mitgliedschaften angefordert. Daraus ergibt sich, dass die IHK Dortmund - teilweise seit Jahrzehnten - Mitgliedsgelder für Zwecke verwendet hat, die nach dem Gesetz nicht zum Aufgabenbereich der Kammer gehören. Der Gesamtschaden beziffert sich nach Berechnung des bffk auf mindestens 80.000,00 Euro. Daher hat der bffk nun gegen die Verantwortlichen der IHK Dortmund Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue gestellt.