Bundesverband für freie Kammern e.V. Zu viele Millionen - Verwaltungsgericht seziert schonungslos Ausreden der IHK Dortmund

11.09.2018

Zu viele Millionen - Verwaltungsgericht seziert schonungslos Ausreden der IHK Dortmund

Unser Mitglied Marco Bönig schilderte uns seine Eindrücke vom heutigen Gerichtstermin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, in dem es um das Millionenvermögen der IHK Dortmund ging:

In dem Verfahren heute ging es um die Beitragsbescheide der IHK-Dortmund für die Jahre 2011 bis 2014. Nachdem in Folge der Einreichung der Klage von den beteiligten Parteien die Argumente ausgetauscht waren, gab es seitens des Gerichts und im Vorfeld der Verhandlung einen Hinweis an die beklagte IHK-Dortmund, dass sie wohl das Verfahren verlieren würde und es wurde angeregt, die Beitragsbescheide aufzuheben und eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben. Auf diesen Hinweis ging die IHK nicht ein, so dass es zum heutigen Prozesstermin kam. Zu Beginn der Verhandlung erörterte der Richter ca. 10 Minuten lang die Rechtsauffassung des Gerichts, die im wesentlichen die nicht vorhandenen, mangelhaften oder erst im Nachhinein angelegten Begründungen für Rücklagen und Rückstellungen in Visier nahm. Das Gericht habe den Eindruck, dass da immer alles in einen Topf geworfen worden wäre und erst später irgendwie Erklärungen dafür gesucht worden wären. Teilweise seien sogar im September eines Jahres Beschlüsse für den Jahresbeginn gefasst worden. Das ginge so nicht!Wir als Kläger schlossen uns der Meinung an und dann kam einer der vielen Geschäftsführer der IHK-Dortmund zu Wort: Blumig, wortgewaltig und ausschweifend erklärte er locker 30 Minuten lang, wie die IHK Rücklagen und Rückstellungen anlegt. Am Ende des IHK-Monologs sprach der Richter von einem Deja-Vu. In einem anderen Prozess hätte eine andere Kammer genau so argumentiert. In dem soeben gehörten IHK-Vortrag seien aber schonmal auf Anhieb zwei konkrete Rechtsverstöße zu finden. Der IHK-Geschäftsführer sah das nicht ein und verwies auf ein Urteil des VG Dresden, und dass zu prüfen sei, ob das hier nicht auch anwendbar ist. Der Richter fragte rhetorisch, wem das Gericht nun mehr Gewicht beimessen solle, dem VG-Dresden oder dem Bundesverwaltungsgericht? Auf die Nachfrage vom Gericht, wo denn nun die Begründung für eine bestimmte Rücklage zu finden sei, gab der IHK-Geschäftführer zu, dass es keine Begründung gäbe und erklärte wiederholt, dass immer alles zusammen in einen Topf kommt und man dann hinterher irgendwie umschichte bis die Bilanz passt. Im übrigen hätten sie schon gravierende Einnahmeausfälle in den letzten Jahren gehabt und, wenn schon nicht im Wortlaut, so war doch aus dem unglaublichen Redefluß herauszuhören, dass die IHK wohl demnächst am Hungertuch nage, wenn das so weiter ginge. Von sparsamer Haushaltsführung war indes nichts zu vernehmen, wohl aber davon, dass man die Einnahmen lieber in „Betongeld“, also in die eigene Immobilie investiere, und zusätzlich den Neubau eines Seminargebäudes anvisieren würde.Als nun deutlich absehbar war, dass die IHK das Verfahren verlieren würde und der Richter dem IHK-Geschäftsführer noch einmal eindringlich nahe legte, die Bescheide zurück zu nehmen und die Kosten zu übernehmen, erklärte der IHK-Geschäftsfüher, dass man schon vorher im internen IHK-Kreis beschlossen hätte, die Beitragsbescheide zurückzunehmen und er dem deshalb nun zustimmen würde.Da fragt man sich dann doch, warum er das nicht schon im Vorfeld schriftlich gemacht hat und statt dessen allen Beteiligten eine knappe Stunde Verhandlung, davon über 50% der Redezeit für Ihn, aufs Auge gedrückt hat?
Eines muss man dem IHK-Geschäftsführer jedoch lassen: Unrechtsbewusstsein war nicht zu erkennen. Stattdessen vermittelte er erfolgreich den Eindruck, dass er es förmlich als Affront empfindet, dass seine Art der Gesetzesauslegung angezweifelt wurde.Der für den 15. Oktober 2018 angesetzte Termin vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wurde mittlerweile gestrichen. Auch in diesen Fällen hat die IHK mittlerweile kapituliert.