06.09.2019
Abzockerei durch Malerinnung Kyffhäuser gestoppt – wirklich?Großes Erstaunen und Ärger löste eine eher kleine Gebührenrechnung aus, die ein Mitglied des bffk am 20. August 2019 für Prüfungsnebenkosten einer Zwischenprüfung von der Malerinnung Kyffhäuser-Unstruth-Hainich erhalten hat. Auf der Rechnung standen nur 81,72 Euro. Die Prüfung seines Lehrlings hatte den selbstständigen Maler aber nach eigenen Berechnungen für Material, Fahrzeiten etc. schon über 1.000,00 Euro gekostet. Die weitere Rechnung brachte das Fass zum Überlaufen.
Nachdem fristgerecht Widerspruch gegen die Gebührenrechnung erhoben war, hat sich der bffk an die Innung gewandt und Akteneinsicht verlangt, um eine Widerspruchsbegründung zu erstellen. Die Innung wäre nun verpflichtet gewesen, Rechtsgrundlage und vor allem die Kalkulation der Prüfungsnebenkosten öffentlich zu machen. Das wollten die Kyffhäuser Maler ganz offensichtlich nicht. Das Schreiben mit dem Auskunftsverlangen ging am 02. September an die Innung. Schon 2 Tage später - ohne jeden Kommentar, ohne jede Begründung – hat die Innung die Rechnung für die Prüfungsnebenkosten zurückgenommen.
Da stellen sich doch ein paar Fragen. Was hat die Innung zu verbergen? Bekommen auch alle anderen Betriebe jetzt eine Gutschrift über die berechneten Prüfungsnebenkosten? Denn tatsächlich dürfen die Betriebe ja eine Gleichbehandlung verlangen. Wenn nur das Mitglied des bffk von den Kosten entlastet wurde, so konnte die Abzockerei zwar im Kleinen gestoppt werden. Tatsächlich würde sie aber im großen Stil weiterlaufen.