09.09.2020
Erneutes Eilverfahren gegen Pflegekammer Niedersachsen - Pressearbeit im VisierEs gibt die gute Regel, dass jemand, der am Boden liegt, nicht getreten werden soll. Es gäbe also viele gute Gründe, die Pflegekammer Niedersachsen und ihre Funktionäre jetzt in Ruhe zu lassen. Denn das Projekt „Pflegekammer Niedersachsen“ ist am Boden, ist nach dem Ergebnis der Umfrage und der Ankündigung der Landesregierung, die Kammer abzuschaffen, am Ende. Tatsächlich aber gibt es noch bessere Gründe, die Kammerfunktionäre, die sich vom ersten Tag an den Apparat unter den Nagel gerissen haben, auch jetzt nicht einfach frei schalten und walten zu lassen. Denn mit der Pressemitteilung vom Montag „Pflege darf nicht auf stumm geschaltet werden“ haben die Funktionäre der Pflegekammer zum wiederholten Male ihren eigenen Standpunkt zum vermeintlichen Standpunkt aller in der Kammer zwangsvereinigten Pflegekräfte gemacht. Eine solche rechtswidrige öffentliche Äußerung ist nach der Rechtsprechung nichts weniger als eine Grundrechtsverletzung. Für öffentliche Äußerungen von Kammern gelten Regeln. Anders als Privatpersonen oder Verbände kann sich eine Kammer eben nicht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung berufen. Dagegen können sich die Zwangsmitglieder auf das Grundrecht berufen, von einer solchen Kammer nicht unzulässig vereinnahmt zu werden. Rechtswidrige öffentliche Äußerungen aber stellen genau eine solche grundrechtsverletztende Vereinnahmung dar. Zu den einfachen Regeln, die von der Pflegekammer hier missachtet wurden, gehört die Verpflichtung vor solchen Äußerungen zu sehr grundsätzlichen Fragen eine Beschlussfassung durch die Kammerversammlung herbeizuführen, die dann eine Legitimation darstellen kann. Weder hat die Kammerversammlung über das Ergebnis der Umfrage beraten noch dazu Beschlüsse gefasst. Und eine weitere wichtige Regel verlangt, dass selbst relevante Minderheitenpositionen in solchen Stellungnahmen zu berücksichtigen sind. Vorliegend hat die Pressemitteilung der Pflegekammer wohl sogar eher die Mehrheitsmeinung ignoriert. Ob die verbohrten Kammerfunktionäre mit dem Versuch der Einflussnahme auf die Politik noch ernsthafte Erfolgschancen haben, darf bezweifelt werden. So gesehen hätte sich die Pressemitteilung auch ignorieren lassen. Aber für Grundrechtsverletzungen gibt es keinen Rabatt. Das gilt auch dann, wenn der Rechtsbrecher am Boden liegt. Der bffk hat daher eines seiner Mitglieder ermutigt und unterstützt, die Pflegekammer im Wege eines Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Hannover zur Unterlassung der weiteren Verbreitung dieser Pressemitteilung zu verpflichten. Der Antrag wurde heute eingereicht.