Bundesverband für freie Kammern e.V. Nach Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht - IHK Braunschweig bleibt auf der Verliererstraße

20.09.2020

Nach Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht - IHK Braunschweig bleibt auf der VerliererstraßeEs waren die IHKn in Lüneburg-Wolfsburg und Braunschweig, deren Haushaltsführung und illegale Vermögensbildung zu den deutlichen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes Ende Januar  geführt haben. Damit standen und stehen beide Kammern - wie viele andere auch - vor dem Scherbenhaufen ihrer inkompetenten Finanzwirtschaft.
In ersten Reaktionen haben die beiden IHKn weitere Klageverfahren ganz schnell durch rasche Aufhebung der Bescheide erledigt. Damit sind aber nur die kleinen Scherben beiseite geräumt. Das ganz große Problem ist, auch für die Abrechnung und Nachveranlagung früherer Wirtschaftsjahre und des laufenden Jahres nun Rechtssicherheit zu gewinnen. Dazu müssen die illegalen Rücklagen aus den Büchern. Der Weg dazu führt nur durch einen Abbau der Rücklagen, verbunden mit erheblichen Beitragserstattungen an die Mitglieder. Obwohl die aktuellen Beschlüsse der IHK Kassel-Marburg dazu erhebliche Fehler belastet sind, so gab es doch keinen Zweifel, dass die Auflösung der illegal angehäuften Rücklagen an die Mitglieder erstattet werden. Selbst dazu ist die IHK Braunschweig nicht bereit. Die will in ihrer Vollversammlungssitzung am Montag, den 21. September 2020 beschließen, die mehr als 3,5 Millionen, die über Jahre rechtswidrig gehortet wurden nur „umzutopfen“. Plötzlich hat die IHK Bedarf bei den Themen „Instandhaltung“ und „Digitalisierung“ entdeckt. Auch in der IHK Braunschweig ist es offenkundig mit Sitte und Anstand ehrbarer Kaufleute nicht allzu gut bestellt, wenn man sieht mit welcher Skrupellosigkeit die IHK-Funktionäre die illegalen Millionen weiter einbehalten wollen. Dazu kommt eine geradezu unglaubliche Stümperhaftigkeit bei der Umsetzung der Beschlüsse, die die jahrelange Misswirtschaft nun heilen sollen. Zwei Beispiele mögen dies illustrieren. So soll die Vollversammlung morgen Nachtragswirtschaftssatzungen für die Jahre 2011 - 2020 beschließen. Nicht für ein einziges dieser Jahre wurde die gesetzlich vorgeschriebene Risikokalkulation aktualisiert und der Vollversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Zusammenhang mit der Nachtragswirtschaftssatzung für das Jahr 2020 ist stattdessen zu lesen:"Die IHK Braunschweig verzichtet vor dem Hintergrund der unklaren Bemessungskriterien für das Geschäftsjahr 2020 auf eine Risikoanalyse und -bewertung, so dass die Ausgleichsrücklage zum Bilanzstichtag 31.12.2020 unverändert gegenüber 31.12.2019 1 Euro betragen wird."Nun gilt die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Risikoanalyse natürlich nur dann, wenn eine Rücklage auch wirklich gebildet wird. Wer auf die Rücklage verzichtet, braucht natürlich so eine Analyse nicht. Wer aber die Rücklage dotieren oder schonen will, muss nach der klaren Rechtsprechung zuvor den Rücklagenbedarf auf der Grundlage valider Informationen kalkulieren. Die Verlierer in der IHK Braunschweig haben das immer noch nicht verstanden.