24.09.2020
bffk-Mitglied im Eilverfahren erfolgreich gegen Pflegekammer Niedersachsen Juristisch und kammerpolitisch ist das ein wichtiger Erfolg, den eine Pflegefachkraft mit Unterstützung des bffk beim Verwaltungsgericht Hannover heute erreichen konnte. Das Gericht verpflichtete die Pflegekammer Niedersachsen mit sofortiger Wirkung zur Löschung einer Pressemitteilung von der Internetseite, in der höchst einseitig und unzulässig das Ergebnis der Umfrage zur Zukunft der Kammer und die Entscheidung der Landesregierung zur Abwicklung der Kammer kritisiert worden war. Die Klägerin hatte dagegen geltend gemacht, dass es für solche Äußerungen schon an der formalen Legitimation gemangelt hat, weil die Kammerversammlung über das Ergebnis der Umfrage weder beraten noch beschlossen hat. Ganz wesentlich kritisierte sie aber, dass in der Pressemitteilung nichts davon zu lesen war, dass ein erheblicher Teil der Mitgliedschaft eine völlig andere Auffassung vertritt. Rechtlich konnte sie sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2010 stützen, das diese Verpflichtung zur Berücksichtigung anderer Meinungen festgeschrieben hat, sowie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2017, das ausdrücklich die Möglichkeit des Eilrechtsschutzes im Streit um unzulässige öffentliche Äußerungen von Kammern betont hat. Beide Urteile hatte bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus als Kläger erstritten. Neben dem Erfolg in der Sache - die Pressemitteilung ist bereits verschwunden - hat das Verfahren auch deswegen eine erhebliche Bedeutung, weil tatsächlich auch erstmals der Eilrechtsschutz erfolgreich durchgesetzt werden konnte. Link zum Beschluss des VG Hannover
Link zur Pressemitteilung des VG Hannover