Widerspruch gegen die Datenweitergabe durch den Arbeitgeber
Aktuell versucht die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz, über die Arbeitgeber und unter fragwürdiger Umgehung des Datenschutzes, an die Daten der betroffenen Pflegekräfte zu kommen. Bei den Unternehmern bildet sich bereits Widerstand gegen die Herausgabe der Daten aus den Personalakten. Gerade die vertraulichen Daten der Mitarbeiter sind durch den Arbeitgeber besonders zu schützen.Dabei sollte man wissen, dass die Arbeitgeber mit den Pflegekammern nichts zu tun haben. Die Zwangszuweisung betrifft nur die Pflegekraft als Privatperson. Alleine aus diesem Grund dürfen die Arbeitgeber die Daten nicht herausgeben.
Hier ist im Einzelfall eine dringende Intervention durch die Personalvertretungen angeraten.Unabhängig davon, ob sich der eigenen Arbeitgeber bereits gegen diese Datensammelwut wehrt, können wir nur empfehlen, dem Arbeitgeber die Datenweitergabe an die Pflegekammer auch persönlich und schriftlich zu untersagen. Damit stärken die Angestellten dem Arbeitgeber den Rücken, wenn dieser sich gegen die Weitergabe der sensiblen Daten stellt.
Ein vorgefertigtes Schreiben kann oben auf dieser Seite heruntergeladen werden. Das Schreiben ist neutral verfasst und kann auch vorsorglich in Bundesländern (Berlin, NRW, SH) verwendet werden, in denen ebenfalls die Einrichtung einer Zwangskammer ansteht.Sollten gesetzliche Initiativen zur Herausgabe der vertraulichen Daten getroffen werden, so empfiehlt es sich, gegen diese Gesetze z.B. mit Unterstützung der Gewerkschaften zu klagen. Die Klage muss allerdings immer von einer betroffenen Einzelperson ausgehen.