In Mecklenburg-Vorpommern ist man um keine statistische Trickserei verlegen, um eine Zustimmung zur Pflegekammer zu simulieren.
Der Sozialbericht der Landesregierung MV liest sich wie ein Plädoyer für die Einrichtung einer Pflegekammer. Negative Seiten werden nicht genannt und da wo es nicht passt, wird es statistisch passend gemacht.
Abgesehen davon, dass man nur 2,7 Prozent der in der Pflege arbeitenden Personen befragt hat, hat man sich ähnlich wie bei der Umfrage in Rheinland-Pfalz den Umstand zunutze gemacht, dass Pflegekräfte in Bezug auf berufspolitisches Engagement eher träge sind und diesbezügliche Aktivitäten ungern dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten zutragen. Wer an der Umfrage zum Sozialbericht teilnehmen wollte, musste sich das von seinen Vorgesetzten bestätigen lassen. Zudem lief die Kontaktaufnahme des Befragungsinstitutes wieder über die Vorgesetzten. Damit hat man den größten Teil aller Personen herausgefiltert, die z.B. einer Pflegekammer kritisch gegenüberstehen. Verstärkt teilgenommen haben die Verwaltungskräfte und Vorgesetzten, die mit fast einem Drittel extrem überproportional vertreten waren. Wohl wissend, dass diese besonders laut nach einer Pflegekammer schreien.
Das verzerrte Ergebnis, durch Auswertung einer kleinerern Grundgesamtheit.
Bei der Frage, ob und wie viel man breit wäre, an Beiträgen zu zahlen, hat man nur die Personen ausgewertet, die auch für eine Kammer gestimmt haben. Wer sich gegen eine Kammer ausgesprochen hat, hat sich auch gegen Zwangsbeiträge ausgesprochen. Das fand aber in der Statistik keinen Widerhall. So hatten sich scheinbar nur 10% gegen Beiträge und 61% dafür ausgesprochen. Etwa 28% der Kammerbefürworter machten erstaunlicherweise gar keine Angaben. Entsprechend verzerrt war das Ergebnis. (Siehe Grafik) Wie zu erwarten wurden die Folgekosten für die Pflichtfortbildungen usw. verschwiegen.
Ganz abenteuerlich wurde es bei den Kosten für eine Kammer. Da man in anderen Bundesländern scheinbar schlechte Erfahrung mit der Wahrheit gemacht hat, hat man sich in MV entschlossen, einfach keine Kosten zu nennen. Die Teilnehmer durften frei eintragen, was ihnen eine solche Kammer wert ist. Entsprechend abenteuerlich waren die Antworten. Einige Pflegekräfte waren sogar bereit, wohl in Ermangelung von Rechenkenntnissen, fast ein ganzes Nettogehalt an die Kammern zu überweisen.
Im Informationsblatt zur Befragung wurden die Informationen zu einer Pflegekammer angehängt. Wieder mit der unsäglichen Behauptung, eine Pflegekammer wäre eine Interessenvertretung der beruflich Pflegenden. Entsprechend hat eine große Anzahl auch brav behauptet, die Kammer würde künftig ihre Interessen vertreten. Dass davon im Heilberufsgesetz nichts steht, hat man nicht erwähnt.
Bleibt abzuwarten, wie die Politik mit diesem Bericht umgeht. Man muss jedoch befürchten, dass der Bericht seinen Zweck erfüllt und als Grundlage für die Einrichtung einer Pflegekammer angeführt wird.