Pflegekammer Baden-Württemberg - Abstimmung per Einwendung gegen die Registrierung
Die von der grün-schwarzen Landesregierung gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete Einrichtung einer Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft ist in Arbeit.
Die Registrierung der betroffenen Pflegekräfte findet faktisch hinter deren Rücken statt. Zur Herausgabe der Personaldaten sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Zwar haben die Arbeitgeber die Pflicht, die Pflegekräfte über die Weitergabe der Daten zu informieren. Dies geschieht jedoch in vielen Fällen erst sehr spät oder gar nicht. Es ist auch nicht festgelegt, in welcher Form und in welchem Umfang dies geschieht. Es wird zurückgemeldet, dass die Betroffenen eher zufällig oder auf aktive Nachfrage davon erfahren. Dies ist in gewisser Weise auch verständlich, da die Arbeitgeber den Frust der Beschäftigten über die Weitergabe der Daten ertragen müssen.
Nach der Datenweitergabe werden die Betroffenen vom Gründungsausschuss ein Schreiben mit der Zwangsregistrierung erhalten.
Nur wenn sich mindestens 60% der betroffenen Pflegekräfte registrieren lassen, wird dies Kammer eingerichtet. Wer sich gegen eine solche Zwangskammer aussprechen will, muss gegen die Registrierung eine Einwendung abgeben. Diese Einwendung wird für das Quorum gewertet. Es besteht daher eine Chance diese Zwangsverkammerung zu verhindern.
Unser Vorstandsmitglied Daniel Buechner hat auf der Seite pflegekammer-stoppen.de einen Fahrplan zusammengestellt, der eine Orientierung beim Widerspruch bzw. bei der Einwendung gegen die Zwangskammer gibt.
pflegekammer-stoppen.de - Baden-Württemberg, was tun, wenn die Zwangsregistrierung kommt