Bayern übt sich in Demokratie
Ganz so demokratisch sah es beim Thema Pflegekammer in Bayern in der Vergangenheit nicht aus. Inzwischen erfährt das Thema dort unter Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml eine positive Wende.
Eine Pflegekammer wird es geben, aber mit freiwilliger Mitgliedschaft. Damit erreicht Bayern als erstes Bundesland eine der grundlegenden Forderungen des bffk e.V. beim Thema Demokratisierung von Kammern. Diese Pflegekammer wird sich nicht auf gesetzlich angeordnete Finanzierer (Zwangsmitglieder als demokratisches Alibi) berufen, sondern muss sich um echte, auftraggebende und legitimierende Menschen bemühen.
Gleichzeitig setzt Bayern damit auch die andern Bundesländer unter Druck, die nur eine Kammer mit Zwang für möglich halten.
Damit können die Initiatoren nun beweisen, ob sie es wirklich Wert sind, die Interessenvertreter der Pflegerufe zu sein. Betrachtet man die Verbände, welche die Kammern fordern, so sah es um das Interesse der Pflegekräfte an diesen nicht sehr gut bestellt aus. Einen entsprechenden Wert und Nutzen konnten diese den Pflegekräften nicht bieten, um diese scharenweise zu einer Mitgliedschaft zu bewegen. Bleibt abzuwarten, ob diese neue öffentlich-rechtliche Körperschaft das nun besser machen kann.
Lob kommt von der Gewerkschaft ver.di. »Das Nein zu einer Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen und das gleichzeitige Ja zu einer bayerischen Interessenvertretung für Pflegekräfte in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts steht für die Konsequenz und sach- wie lösungsorientierte Herangehensweise von Ministern Huml« erklärt Dominik Schirmer, Gesundheits- und Pflegeexperte von ver.di Bayern in einer PresseerklärungVon den initiierenden Pflegeverbänden kommt erwartungsgemäß Kritik an einer demokratisch legitimierten Kammer. Lässt sich doch hier nicht die Meinung der Pflegekräfte so einfach kontrollieren und auch die lukrativen Posten gehen eher an Personen die sich durch Kompetenz und Nutzen etablieren. Auch müssen die Akteure damit rechnen durch Austritte und Abwahl in ihrem Handeln kontrolliert zu werden. Für einen sicheren und bequemen Posten auf Lebenszeit sind diese Kammern nicht geeignet.Wachsam bleiben!Die Einführung einer Pflegekammer mit freiwilliger Mitgliedschaft darf für die betroffenen Pflegekräfte nicht zu einem Nachlassen in der Wachsamkeit führen. Es gibt auch Zwang durch die Hintertür, verdeutlicht Daniel Büchner, Pflegekraft und Vorstandsmitglied im bffk e.V. Wenn ein berufliches Weiterkommen an eine Mitgliedschaft in der Pflegekammer geknüpft wird oder Zulassungen nur noch mit Mitgliedschaft möglich sind, dann kommt das einem Kammerzwang gleich. Es liegt jetzt an den Pflegekräften selbst, die demokratische Legitimation dieser Kammer zu schützen und einen indirekten oder später eingeführten Zwang zu verhindern.