Pflegekammer Rheinland-Pfalz hochsensibel Wenig zimperlich ist die neue Pflegekammer in Rheinland-Pfalz bei der Zwangsrekrutierung ihrer Mitglieder. Die Arbeitgeber werden zur Weitergabe der Mitarbeiterdaten an die Pflegekammer verpflichtet – ein Verfahren, das unter Datenschützern höchst umstritten ist – und den Pflegekräften droht man unverhohlen mit einem Ordnungsgeld von bis zu 500,00 Euro, wenn sie sich der Registrierung widersetzen.Hochsensibel reagiert die Kammer aber auf Kritik bzw. aufkommenden Widerstand. So hat der bffk in Reaktion auf zahlreiche Anfragen von Pflegekräften aus Rheinland-Pfalz, die sich sämtlich von der Existenz der Kammer nebst der Zwangsverpflichtung zur Mitgliedschaft überfahren fühlten, ein kleines A-B-C des Widerstandes gegen die Pflegekammer veröffentlicht. Unter den praktischen Hinweisen und Informationen gab es auch eine Rubrik „Ziviler Ungehorsam“. Dies nun hat den Gründungsausschuss der neuen Kammer zum Auftakt einer schönen Brieffreundschaft mit dem bffk bewogen. Denn ganz offensichtlich macht man sich Sorgen um den Erfolg der Zwangsrekrutierung, wenn allzu viele Pflegekräfte diesem kleinen A-B-C folgten. Gar einen „Aufruf zum Boykott“ der Kammer sieht der Gründungsausschuss in den Hinweisen des bffk. Und am Ende reagiert die Mainzer Pflegefunktionäre wie eben eine Behörde reagiert. Man droht dem bffk mit dem Ordnungswidrigkeitsgesetz. Und auch hier zeigt sich erneut, wie viel bzw. eben wie wenig demokratische Qualität sich in den Kammern findet. Den das Instrument des „Zivilen Ungehorsams“ ist ein urdemokratisches Prinzip. Aber eine Kammer – auch die in Gründung befindliche Pflegekammer – ist eben nur eine Behörde, ist eine Behörde, ist eine Behörde..... . Hier dokumentieren wir den Schriftverkehr zwischen dem Gründungsausschuss der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz und dem bffkBrief des Gründungsausschuss an den bffk vom 20. 08. 2015Email des bffk an den Gründungsausschuss vom 25. 08. 2015