Bundesverband für freie Kammern e.V. Pflegekammer Rheinland-Pfalz: vorsätzlich unehrlich

14.05.2024

Pflegekammer Rheinland-Pfalz: vorsätzlich unehrlich

Der Pflegekammer vorsätzliche Unehrlichkeit vorzuwerfen, ist eine ernste Sache. Der Vorwurf ist aber mittlerweile gut zu belegen. Er bezieht sich dabei nicht auf die ebenso belegte Tatsache, dass sämtliche Wirtschaftspläne der Pflegekammer für die Jahre 2016 bis 2023 rechtswidrig sind und eine Beitragsveranlagung auf der Grundlage dieser Wirtschaftspläne unzulässig ist. Diesbezüglich muss wohl eher von fahrlässiger Unfähigkeit gesprochen werden. Vorsätzlich unehrlich aber handelt die Pflegekammer, wenn sie mittlerweile immer dann, wenn sich Pflegekräfte von Rechtsanwalt Schneider/Montabaur oder dem bffk dabei unterstützen lassen, gegen Beitragsbescheide mit Widersprüchen und Klagen vorzugehen, diese Bescheide aufhebt. Gleichzeitig aber werden  skrupellos für die gleichen Jahre, bei denen die Pflegekammer in von Rechtsanwalt Schneider oder dem bffk vertretenen Fällen eben noch die „weiße Fahne“ gehisst hat, immer wieder neu Beitragsbescheide an Mitglieder, die nicht um die Rechtswidrigkeit der Wirtschaftspläne wissen oder die sich Widersprüche und Klagen mit oder ohne Unterstützung nicht zutrauen, verschickt. D.h. nichts anderes, als dass die Kammer selbst um die Rechtswidrigkeit ihrer Bescheide weiß aber die Ahnungslosigkeit und/oder Wehrlosigkeit ihrer Mitglieder ausnutzt. So handelt eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, die sich die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder auf die Fahnen schreibt.

Für die vorsätzliche Unehrlichkeit mögen drei Beispiele beschrieben werden.

BEISPIEL 1. Gegen einen Beitragsbescheid vom 9. Dezember 2022 wurde fristgerecht Widerspruch erhoben. Die Kammer bestätigte den Eingang des Widerspruchs und bestand aber gleichzeitig darauf, dass zunächst bezahlt werden muss. Tatsächlich mahnte die Pflegekammer die Zahlung dann nochmals an. Über den Widerspruch aber wurde einfach nicht entschieden. Dabei besteht für die Kammer eine Verpflichtung, binnen drei Monaten über einen solchen Widerspruch zu entscheiden. Ergeht eine solche Entscheidung nicht, kann eine sogenannte Untätigkeitsklage erhoben werden. Und genau eine solche Klage wurde mit Unterstützung des bffk auf den Weg gebracht. Und dann ging es ganz schnell. Am 21. März 2024 wurde die Untätigkeitsklage erhoben. (VG Neustadt a.d.W.; Az.: 4 K 316/24.NW). Keine vier Wochen später – am 11. April 2024 – hob die Pflegekammer den Bescheid auf. Im Streit stand hier die Beitragsveranlagung 2023. Offenkundig traute sich die Pflegekammer nicht zu, ihren entsprechenden Wirtschaftsplan vor Gericht zu verteidigen.  
In dem Fall bestand die Strategie darin, einerseits die Beitragszahlung aggressiv einzufordern und andererseits den Widerspruch einfach nicht zu bearbeiten.

BEISPIEL 2, Eine Pflegekraft wehrte sich zunächst im Alleingang mit einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid vom 23. März 2023 für die Jahre 2020 bis 2023. Hier lehnte die Pflegekammer den Widerspruch ab und die Pflegefachkraft klagte – immer noch alleine – beim VG Neustadt a.d.W. (Az.: 4 K 1225/23.NW). Die Pflegekammer trat der Klage zunächst entgegen. Dann aber – im Januar 2024 – wurde Rechtsanwalt Schneider hinzugezogen. Und kaum zwei Wochen später – am 02. Februar 2024 – hob die Pflegekammer sang- und klanglos den Bescheid auf. Hier bestand die Methode darin, den rechtswidrigen Bescheid nur solange zu verteidigen wie eine Pflegekraft ohne die qualifizierte Unterstützung von Rechtsanwalt Schneider oder des bffk unterwegs ist.

BEISPIEL 3. Für alle Wirtschaftsjahre von 2016 bis 2023 hat die Pflegekammer mittlerweile in diversen Verfahren von Pflegekräften angegriffene Beitragsbescheide aufgehoben. Gleichzeitig aber wurden nach solchen Aufhebungen immer wieder gegenüber anderen Kammermitgliedern für diese Jahre veranlagt. Am  02. Februar 2024 (Beispiel 2) und 11. April 2024 (Beispiel 2) wurden also Bescheide auch für das Jahr 2023 aufgehoben. Gleichzeitig erging am 24. April 2024 gegenüber einem anderen Mitglied ein neuer Beitragsbescheid für die Jahre 2020 bis 2023.

Der bffk hat in der vergangenen Woche mit dem Bündnis “Pflegekammer ohne Zwang” und Rechtsanwalt Schneider/Montabaur eine Pressekonferenz zum Thema gemacht. Dies führte bundesweit zu einer unfangreichen Berichterstattung. Die Pressemappe mit der Tabelle gibt ebenso wie die beigefügte Übersicht einen genauen Eindruck vom vorsätzlich unehrlichen Handeln der Mainzer Kammerfunktionäre. 

Im folgenden Video erläutert bffk-Geschäftsführer, Kai Boeddinghaus, 

den Sachverhalt auch in einem Video.