Rheinland-Pfalz: Ordnungsgelder gegen Pflegekräfte
In Rheinland-Pfalz geht die Pflegekammer jetzt mit Ordnungsgeldern gegen exam. Pflegekräfte vor, die sich nicht haben registrieren lassen. 240 Euro verlangt die Kammer von den Betroffenen dafür. Dazu kommen noch die Kosten für beglaubigte Kopien der Berufsurkunde und Einschreibekosten.
Diese Vorgehensweise betreibt ausgerechnet eine Kammer, die aktuell nicht einmal erklären kann, warum ihr die Geschäftsführung abhandengekommen ist. Von der rechtlichen Bewertung dieses Umstandes mal ganz abgesehen.
Die Kammer muss die Personen, die sie angeblich repräsentieren will, mit Androhung juristischer Übergriffe und unter Enteignung von mühsam verdientem Geld in die Kammer zwingen. Obendrein verhöhnt man diese Pflegekräfte auch noch, indem man sie als Mitglieder bezeichnet und die Ordnungsgeldbescheide mit »Ihre Landespflegekammer » unterschreibt. Während die Kämmerlinge sonst gerne in der vordersten Reihe der Medien stehen wollen, scheint man eine Verantwortung für dieses Vorgehen gegenüber den »Mitgliedern« wohl eher nicht übernehmen zu wollen. Auf den Bescheiden findet sich weder ein Name noch ein Ansprechpartner. Wenn es unbequem wird, taucht man in Kammerland lieber ab.