Stellungnahme des bffk zur Anschubfinanzierung für die Pfegekammer Schleswig-Holstein
Im Dezember 2019 hat der Landtag in Schleswig-Holstein nachträglich eine Anschubfinanzierung für die umstrittene Pflegekammer beschlossen. Viel Streit gibt es seitdem um die Frage, ob die mit der Anschubfinanzierung verbundenen Bedingungen einen Eingriff in die Selbstverwaltung der Kammer darstellt. Die Kammer hat dazu u.a. eine undatierte Pressemitteilung herausgegeben, die auf der Internetseite der Kammer bis heute (30. Januar 2020) nicht verfügbar ist.
Sowohl die Pressemitteilung als auch die öffentlichen Äußerungen der Kammerpräsidentin versuchen, den Eindruck zu erwecken, die Kammer dürfe aus rechtlichen Gründen die Anschubfinanzierung nicht annehmen. Insbesondere wird dabei ein mögliches Ergebnis der Vollbefragung in Frage gestellt, dass zur Abschaffung der Pflegekammer führen würde. Eine solche Entscheidung könne aber von den Pflegekräften nicht alleine getroffen werden.
Die Stellungnahme von bffk-Geschäftsführer geht dieses rechtlichen Fragen nach. Das Ergebnis ist eindeutig.
- Kann die Pflegekammer im Rahmen der Selbstverwaltung entsprechende Entscheidungen ohne jede Einschränkungen aus Überzeugung oder Einsicht treffen.
- Eine Ablehnung der Annahme der Förderung ist nur nach ausführlicher Abwägung und wohl begründet möglich.
- Soweit eine Ablehnung der Landesförderung beschlossen wird, die die notwendige Abwägung und Begründung vermissen lässt, können Mitglieder der Kammer gegen ihre Beitragsveranlagung vorgehen.