Bundesverband für freie Kammern e.V. Mitglied des Monats April 2024 - Christoph Heinrich

Mitglied des Monats April 2024 - Christoph Heinrich

 

Christoph Heinrich ist seit 1996 niedergelassener Anästhesist. Zuvor war er war er über drei Jahre Oberarzt in der Anästhesiologie der Waldburg Zeil Kliniken Oberammergau. Mittlerweile lässt der bald 70igjährige es etwas ruhiger angehen und arbeitet überwiegend als Schiffsarzt auf spannenenden Kreuzfahrten und immer wieder auch noch als Arzt im Rettungsdienst. 

Seit 2018 Mitglied im bffk lässt er der Landesärztekammer Niedersachsen indes keine Ruhe. Mit Unterstützung des bffk wehrt auch er sich gegen die Beitragsveranlagung, weil von einem sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den Mitgliedsbeiträgen aus seiner Sicht keine Rede sein kann. Gerade erst konnte er einen Teilerfolg verbuchen, als das Verwaltungsgericht Oldenburg seine Klage nicht wie in anderen Fällen, an denen der bffk nicht beteiligt war, vor den Verwaltungsgerichten Hannover, Göttingen und Osnabrück einfach abgewiesen hat. Stattdessen muss jetzt die Ärztekammer “nachsitzen” und dem Gericht erläutern, warum angesichts von Barmitteln von mehr als 30 Millionen Euro noch eine besondere Rücklage nötig gewesen sein soll. 

Chrstoph Heinrich lässt keinen Zweifel daran aufkommen, dass er den Gang vor das Oberverwaltungsgericht, wenn nötig, nicht scheut und der Landesärztekammer auch weiter auf die Finger schauen wird.