Bundesverband für freie Kammern e.V. bffk-Mitglied erfolgeich gegen IHK Südthüringen

14.06.2023

bffk-Mitglied erfolgeich gegen IHK Südthüringen

 

Knapp 4 Jahre dauerte nun die Auseinandersetzung um einen Beitragsbescheid der IHK Südthüringen, mit der die IHK mehr als 5.000 € für die Jahre 2007 bis 2015 forderte. Der mit Unterstützung des bffk erhobene Widerspruch wurde überheblich zurückgewiesen. Dass es seitens des Verwaltungsgerichtes Meiningen bereits in einem Parallelverfahren kritische Anmerkungen zur Vermögensbildung wurde beiseite gewischt. 

Nachdem im Oktober 2019 dann die Klage des bffk-Mitgliedes erhoben wurde, begann bei den IHK-Funktionären ein erstes Nachdenken. In einem ersten Schritt gab es schon im Dezember eine Teilaufhebung von gut 400 €. Von der Summe her zunächst nicht viel. Aber dennoch höchst bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass erst 2 Monate zuvor der Widerspruch noch vollständig abgelehnt worden war. Ein seriöser Umgang mit den berechtigten Anliegen und einer berechtigten Kritik der Mitglieder sieht gewiss anders aus. 

Das Gerichtsverfahren “dümpelte” dann bis April 2023 vor sich hin. Dann kam die Ladung zur mündlichen Verhandlung am 20. Juni 2023. Mit Blick auf diesen Verhandlungstermin haben die IHK-Funktionäre ganz den Mut verloren und mit einem Federstrich die restlichen Beitragsforderungen - mehr als 4.600 € - gestrichen. Von einer Entscheidung aus Einsicht und Vernunft kann indes keine Rede sein. Denn in der Aufhebungserklärung ist diesbezüglich nichts zu finden. Nicht einmal eine Übernahme der Kosten des Gerichtsverfahrens hat die IHK aus eigenem Antrieb erklärt. 

 

Dennoch ist dies ein großer Erfolg und darf die Zwangsmitglieder der IHK Südthüringen durchaus ermutigen, ihre Beitragsbescheide kritisch zu prüfen und auch heute noch dagegen vorzugehen.