Bundesverband für freie Kammern e.V. Bildung fördern oder Kohle machen – die Geschäfte des DIHK

30.04.2021

Bildung fördern oder Kohle machen – die Geschäfte des DIHK Mit der anstehenden Novelle des IHK-Gesetzes plant der Gesetzgeber neben der Umwandlung des IHK-Dachverbandes DIHK in eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts zudem, dem neuen DIHK für Aktivitäten im Bereich der Bildung noch mehr „Beinfreiheiten“ zu verschaffen. Solange dem Narrativ gefolgt wird, der DIHK verfolge im im Bildungsbereich gemeinnützige Ziele insbesondere für die Förderung der Beruflichen Bildung könnte das auch Sinn machen.
Wie aber steht es wirklich um diese Aktivitäten? Umstritten sind die wirtschaftlichen Betätigungen der Industrie- und Handelskammern – insbesondere im Bereich Beratung und Bildung – seit vielen Jahren. Einerseits, weil immer wieder die Frage aufgeworfen wird, ob es zu den Aufgaben einer Körperschaft gehört, gewinnorientiert gewerblich tätig zu sein. Andererseits, weil vielerorts die Kammern hier auch in direkter Konkurrenz zu ihren eigenen Mitgliedern stehen. Dazu kamen immer wieder Skandale in IHK- oder HWK-Bildungseinrichtungen mit Fällen von Misswirtschaft, Veruntreuung oder Subventionsbetrug. Der bffk hatte sich schon im Kammerbericht 2013 mit den vielfältigen und weitreichenden Beteiligungen der Kammern beschäftigt. Angesicht der geplanten Novelle des IHK-Gesetzes und der vorgesehenen Aufgabenausweitung zugunsten des neuen DIHK haben wir das Thema erneut aufgegriffen und insbesondere einen kritischen Blick auf die DIHK-Bildungs-GmbH geworfen. Das Ergebnis war dann doch etwas überraschend. Zwischen 2005 und 2019 hat der DIHK über seine Tochterfirma vor allem Eines gemacht: Geld. Mehr als 10 Millionen Euro wurden als Gewinnrücklagen Jahr für Jahr angehäuft. Mal als „Projektrücklagen“ etikettiert, mal als Kapitalrücklage. Aber in den Bilanzen ausdrücklich unter der Sammelposition Gewinnrücklage ausgewiesen kennt diese Bilanzposition seit 2005 im Grunde nur ein Prinzip: mehr, mehr, mehr. Wie sich das mit der vom DIHK selbst postulierten Gemeinnützigkeit verträgt, bleibt das Geheimnis einer abgehobenen Kammerbürokratie.Link zur Kurz-Analyse des bffk zu den DIHK-Beteiligungen