30.04.2021
IHK München zahlt Anwaltskosten nicht – Vollstreckung beantragtDie IHK München bereichert das bundesweite oftmals abstoßende Theater um die rechtswidrige Bildung von Millionenvermögen um eine Variante. Die IHK zahlt trotz Kostenfestsetzungsbeschluss die Anwaltskosten nicht. Daher musste jetzt förmlich beim Verwaltungsgericht München die Vollstreckung beantragt werden. Aber von Anfang an.Das Verwaltungsgericht München hatte der IHK im Januar 2015 in einem Urteil für das Jahr 2013 eine rechtswidrige Vermögensbildung attestiert. Im Oktober 2015 wollte das gleiche Gericht eine solche rechtswidrige Vermögensbildung nicht mehr erkennen, weil die IHK München zwischenzeitlich rückwirkend ihre Wirtschaftssatzungen geändert hatte. Das Verwaltungsgericht sah darin eine wirksame Heilung.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ aber die beantragte Berufung zu und das Verfahren versank über Jahre in einen sanften Dämmerschlaf.
Zwischenzeitlich erließ die IHK München Jahr für Jahr weitere Beitragsbescheide, gegen die zahlreiche Mitglieder des bffk Jahr für Jahr Klage erhoben. Die Zahl entsprechender Verfahren beim Verwaltungsgericht München ging in den 3-stelligen Bereich. Alle diese Verfahren ruhten aber und warteten auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.Nach den deutlichen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2020 mochten die bffk-Mitglieder aber nicht mehr warten und beantragten die Fortsetzung aller ruhenden Verfahren. Die IHK München rang sich darauf zu einem Befreiungsschlag durch. Sie hob alle Bescheide für die Wirtschaftsjahre 2017 auf. Damit war auch das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof beendet. In einigen Fällen aber hatten die Klägerinnen mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Der brachte alle diese Verfahren nun zur Erledigung und war durch entsprechende Kostenfestsetzung des Verwaltungsgerichtes durch die IHK zu bezahlen. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss dazu erging am 11. März 2021. Die IHK München aber hat bis heute nicht bezahlt. Deswegen musste die Vollstreckung beantragt werden. Es handelt sich um Anwaltskosten von knapp 1.000,00 Euro. Ob die IHK München nun die Mitgliedsbeiträge wird anheben müssen, weil die Kosten sonst nicht zu stemmen sind, ist nicht bekannt.