Bundesverband für freie Kammern e.V. Erneut rechtswidriges Abkassieren in der IHK Lippe zu Detmold entlarvt

06.07.2022

Erneut rechtswidriges Abkassieren in der IHK Lippe zu Detmold entlarvt

Für die bffk-Mitglieder ist es natürlich ein großer Erfolg, dass auch im Jahr 2022 alle Klagen gegen die Beitragsveranlagung der IHK in Detmold erfolgreich waren. Wie schon in den Vorjahren hat die IHK kurz nach Klageerhebung die Waffen gestreckt und alle Bescheide aufgehoben. Allein in diesem Jahr haben unsere Mitglieder damit knapp 4.500,00 € IHK-Beiträge bei der IHK Detmold gespart. Über die letzten Jahre summieren sich die erreichten Aufhebungen gar auf fast 9.000 €. 

Für die vielen IHK-Mitglieder, die jedoch im Vertrauen auf rechtskonformes Handeln der IHK und ihrer Funktionäre vertrauen und die Beiträge bezahlen, sind das ganz schlechte Nachrichten. Denn sie bedeuten nichts weniger, als dass die IHK im Wissen um die rechtswidrige Wirtschaftsführung und Vermögensbildung bei all denen, die gegen die Beitragsveranlagung klagen, ganz schnell auf die Beiträge verzichtet. Das Abkassieren bei allen anderen IHK-Mitgliedern aber geht unvermindert weiter und ist scheinbar lukrativ genug, um die geringen Einnahmeverluste durch den Verzicht bei klagenden Mitgliedern zu verschmerzen. Dass ein solches Verhalten nicht nur im Widerspruch zum Selbstbild einer Organisation steht, die sich die Wahrung von „Sitte und Anstand ehrbarer Kaufleute“ auf die Fahnen schreibt, ist eine Sache. Eine andere Sache ist, dass die IHK und ihre Funktionäre skrupellos und notorisch das Staatliche Haushaltsrecht, an das die IHK gebunden ist, mit Füßen treten. Andere IHKn haben auf die Rechtsprechung reagiert und rechtswidriges Vermögen an die Mitglieder ausgeschüttet. Und eine andere Sache ist auch, dass die IHK verpflichtet ist, von allen Mitgliedern gleichermaßen Beiträge zu erheben. Einzelne Mitglieder zu bevorzugen und von der Beitragszahlung freizustellen, ist schlicht rechtswidrig. Wenn jetzt festzustellen ist, dass die IHK seit nunmehr 3 Jahren konsequent ohne Veränderung der Rücklagenpolitik weiter rechtswidrig Beiträge veranlagt und gleichzeitig alle klagenden Mitglieder von der Beitragszahlung befreit und damit faktisch gegenüber der Masse der IHK-Mitglieder bevorzugt, so verlangt dies aus Sicht des bffk bei den verantwortlichen Funktionären ein erhebliches Maß an krimineller Energie. 

 

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