Bundesverband für freie Kammern e.V. „Hellseherwochen beim bffk“ - HWK Berlin erklärt Kapitulation

10.06.2022

„Hellseherwochen beim bffk“ - HWK Berlin erklärt Kapitulation

 

Hellseherwochen beim bffk“, so ist eine Mail überschrieben, die heute beim bffk einging. Was ist passiert? Seit dem Jahr 2019 wehrt sich bffk-Mitglied Björn Molt gegen die Beitragsveranlagung durch die HWK Berlin. Bis Mitte Mai 2022 wehrte sich die HWK unterstützt von einer Anwaltskanzlei – die juristische Abteilung der HWK fühlte sich dem Verfahren offenkundig nicht gewachsen – gegen die Klage. 
Überhaupt hatte die HWK erst Anfang Mai 2022 dem Gericht endlich die für eine sachgerechte gerichtliche Überprüfung notwendigen Unterlagen übermittelt. Nachdem der bffk die Unterlagen ausgewertet hat, wurde dem Gericht gegenüber nochmals detailliert die rechtswidrige Vermögensbildung der HWK Berlin dargestellt. Im Mittelpunkt stand dabei, dass sich aus den Unterlagen entnehmen ließ, dass die HWK stolze Besitzerin eines gediegenen Hotels mit Privatstrand am Dämeritzsee ist. Die Verpachtung eines Hotels gehört dabei nun definitiv nicht zu den gesetzlichen Aufgaben einer HWK. Und ganz sicherlich ist es nicht zulässig, Kammergelder  zur Verschönerung einer solchen touristischen Immobilie einzusetzen.

Für den 15. Juni 2022 hatte das VG Berlin endlich zur mündlichen Verhandlung geladen. Als der bffk dem Kollegen einen Vorschlag für die letzte ausführliche Klagebegründung übermittelt hat, war das mit der Einschätzung verbunden, dass eine kurzfristige Kapitulation der HWK nicht überraschend wäre. Und genau so ist es jetzt gekommen. Nur fünf Tage vor dem Termin sind alle Bescheide aufgehoben. Unser Kollege hat nun HWK-Beiträge im 4-stelligen Bereich gespart.