26.07.2022
IHK Koblenz - Widerspruch im Rekordtempo erfolgreich
Wir haben hier schon mehrfach über erfolgreiche Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Beitragsveranlagung der IHK Koblenz berichtet.
Zuletzt ist deutlich geworden, dass es mittlerweile zum “Geschäftsprinzip” der IHK gehört, die Masse der unwissenden Mitglieder zum Beitrag heranzuziehen, und bei Widersprüchen und Klagen die entsprechenden Bescheide aufzuheben. bffk-Geschäftsführer hat diese Praxis schon vor Monaten als „einfach nur kriminell“. bezeichnet.
Jetzt hat die IHK bei der Aufhebung eines solchen angegriffenen Bescheides auch zeitlich einen neuen Rekord aufgestellt. Scheinbar hat man dort das Verfahren mittlerweile standardisiert.
Ein Bescheid vom 18. Februar 2022 wurde nach Reklamation überhaupt erst am 04. Juli 2022 zugestellt. Sowas passiert ja immer mal. Dann aber ging es flott. Der Widerspruch wurde am 14. Juli 2022 erhoben. Die Aufhebung erfolgte schon am 19. Juli 2022. Und schon hat ein bffk-Mitglied 376,00 Euro Kammerbeitrag gespart. Eine Erklärung bietet dabei auch nicht der Umstand, dass es sich hier nur um vorläufige Veranlagungen gehandelt hat. Denn die betroffene Firma ist eine GmbH. Und GmbHs werden in ganz Kammerland - also auch in Koblenz - mit oder ohne Gewerbeertrag zum Grundbeitrag herangezogen.
Link zu den Unterlagen (IHK-Bescheid; Widerspruch; Aufhebung)