Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Köln verlangt „aus Versehen“ rechtswidrig 5-stelligen Betrag

30.05.2022

IHK Köln verlangt „aus Versehen“ rechtswidrig 5-stelligen Betrag

 

Kann ja mal passieren, meinen die Verantwortlichen der IHK Köln, nachdem sie dabei erwischt wurden, von einem bffk-Mitglied rechtswidrig einen 5-stelligen Betrag verlangt zu haben.
Was ist passiert? Mit Datum vom 18. 02. 2022 flatterte ein Bescheid der IHK Köln ins Haus, mit dem sowohl für das Jahr 2019 als auch für das Jahr 2022 jeweils 12.746 € verlangt wurden. Bemerkenswert an diesem Vorgang ist aber, dass sich die IHK Köln nach entsprechenden Klagen und noch deutlicheren Hinweisen des Verwaltungsgerichtes noch im letzten Jahr gezwungen sah, Beitragsbescheide aufzuheben, weil die IHK in rechtswidriger Weise Vermögen angehäuft hat.

Nachdem das bffk-Mitglied nun mit Unterstützung des Verbandes eine Klage erhoben hat, blies die IHK zum Rückzug. Zumindest die Beitragsveranlagung für 2019 sei “versehentlich” erfolgt. 
Ein Versehen war dann sicher auch, dass die IHK Köln mit dem Beitragsbescheid vom Februar 2022 vermeintlich offene Beitragsforderungen aus ihrem Bescheid aus dem Jahr zuvor in Höhe von knapp 25.000 € zur Zahlung angemahnt hat. Tatsächlich aber war dieser Bescheid nach erfolgreicher Klage im Juni 2021 von den Anwälten der IHK Köln gegenüber dem Gericht längst als aufgehoben erklärt worden. Alles in allem hat die IHK Köln also mit dem Bescheid vom Februar 2022 ohne Rechtsgrundlage mehr als 37.000 € bei nur einem Mitglied abkassieren wollen – aus Versehen. Da fragt sich der Beobachter, wie viele solcher Versehen da unweit des Domes fabriziert werden, die niemand bemerkt, und die deswegen munter die Kassen der Kammerfunktionäre füllen.