Bundesverband für freie Kammern e.V. Kammer fordert Beiträge für 2023 schon im alten Jahr

16.12.2022

Kammer fordert Beiträge für 2023 schon im alten Jahr

Ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art haben sich die Funktionäre der Plegekammer Rheinland-Pfalz einfallen lassen. Welche Sorte Funktionäre, die angeblich im Interesse der Mitgliedschaft agieren, sich diese Kammer unter den Nagel gerissen haben, lässt sich an einem aktuellen praktischen Beispiel demonstrieren. 
 

Mit Datum vom 09. Dezember 2022 fordert da die Pflegekammer von einem Mitglied die Zahlung des gesamten Jahresbeitrages 2023 bis zum 02. Januar 2023. 
 

Dass Beitragsbescheide für ein zukünftiges Beitragsjahr noch im vorherigen Jahr ergehen, hat es nach allen Erfahrungen des bffk noch nie gegeben. Üblicherweise erfolgt die Beitragsveranlagung in den Kammern in dem Monaten Februar bis April. In der Corona-Zeit geschah dies aus Rücksicht auf die Mitglieder teilweise auch erst im Spätsommer. 
Ob es nun Geldsorgen, Geldgier, Rücksichtslosigkeit, Gedankenlosigkeit oder einfach nur Ausdruck einer allgemeine Verwahrlosung der in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ohnehin schlecht beleumundeten Verwaltung ist, kann dahinstehen.

Wer so mit seinen Mitgliedern umgeht, hat den Anspruch auf ein gutes Miteinander und eine Handeln im Interesse der Mitgliedschaft offenkundig aufgegeben.