Bundesverband für freie Kammern e.V. Krachende Niederlage der IHK Köln - Wirtschaftsplan 2021 rechtswidrig

17.11.2023

Krachende Niederlage der IHK Köln - Wirtschaftsplan 2021 rechtswidrig 

Deutlicher hätte es das Verwaltungsgericht der IHK Köln kaum ins Stammbuch schreiben können. Mit der heutigen Entscheidung, wonach die Wirtschaftsplanung der IHK auch für das Jahr 2021 rechtswidrig ist, setzt sich die Niederlagenserie der IHK nahtlos vor. 

Tatsächlich hat die IHK Köln seit mindestens 15 Jahren - wahrscheinlich noch länger - keinen rechtskonformen Wirtschaftsplan mehr aufgestellt. Und allen gerichtlichen Niederlagen zum Trotz wurschteln und stümpern die Kölner IHK-Funktionäre, die bei ihrem geplanten Neubau das Geld mit vollen Händen ausgeben wollen und sich gleichzeitig mit allen anderen IHKn in NRW verstritten haben, einfach weiter vor sich hin. 

Im Jahr 2021 hat die IHK rechtswidrig angehäuftes Vermögen in Höhe von 10 Millionen Euro nur scheinbar abgebaut. Tatsächlich wurde das Geld nur von einer Rücklagenposition in eine andere - neue - Rücklagenposition umgebucht. Eine Erstattung an die Mitglieder oder eine unmittelbare Verwendung mit der Folge drastischer Beitragssenkungen fand nicht statt. Dem hat das Verwaltungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben. In der Entscheidung heßt es unmissverständlich:

“Wenn von der IHK eine Vermögensposition aufgelöst wird, müssen die freiwerdenden Mittel zur Reduzierung der Beitragshöhe im selben Jahr verwendet werden”. (…) Andernfalls würde die Auflösung rechtswidriger Vermögenspositionen nie zu einer Beitragsreduzierung führen" 

Die heutige Entscheidung ist auch ein klares Signal, dass auch die Wirtschaftspläne der Jahre 2022 und 2023 rechtswidrig sind. Denn die im Jahr 2021 rechtswidrig umgebuchten 10 Millionen Euro befinden sich zum größten Teil immer noch in den Schatzkammern der IHK Köln.

 

Link zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln