21.04.2023
Landespflegekammer muss Unterlassung erklären – sie unterlässt aber nicht
Wes Geistes Kind die Verantwortlichen in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz sind, lässt sich aktuell wieder einmal bestens nachvollziehen.
Da lässt die Führung der Plegekammer in der Vertreterversammlung über das Thema „Leiharbeit in der Pflege“ diskutieren. Beschlüsse aber werden keine gefasst. Das hindert aber den höchst mitteilungsbedürftigen Präsidenten der Kammer nicht daran, am 06. April 2023 eine Pressemitteilung zumThema zu veröffentlichen und dem am 12. April 2023 noch gleich ein ganzes Positionspapier hinterherzuschieben. Was kümmern ihn die Meinungen der Mitglieder. Was kümmern ihn die Meinungen der Pflegekräfte, die angesichts der unhaltbaren Zustände in der Pflege ihr Heil in der Leiharbeit suchen, weil dort besser bezahlt wird und auch die Arbeitsbedingungen besser sind. Auch diese Pflegekräfte sind Mitglieder in der Kammer des selbstherrlichen Präsidenten. Der aber agiert nach der Devise „die Kammer bin ich“.
Dafür bekam er nun durch Klaus Behrens, Mitglied der Vertreterversammlung der Pflegekammer und Vorstandsmitglied des bffk ein deutliches Stoppsignal verpasst. Beauftragt von Behrens hat der bffk die Pflegekammer Rheinland-Pfalz zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Dabei hat Behrens mit dem Inhalt der kämmerlichen Positionierung gar kein Problem. Für ihn aber gilt: Demokratie in der Kammer ist kein Gnadenrecht. Und auch die Interessen der Leiharbeiter*innen in der Pflege gilt es zu respektieren, auch wenn man wie er selbst einen anderen Standpunkt hat.
Heute nun hat die Pflegekammer die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Sie meint dabei, dazu bestünde keine Rechtspflicht. Diese Illusion sei ihr gegönnt. Wichtiger ist zunächst, dass das sechsseitige Positionspapier auch tatsächlich verschwunden ist. Dass aber hinsichtlich einer Äußerung aus der Pressemitteilung zur Leiharbeit vom 06. April 2023 die Unterlassung erklärt wird, sich diese Äußerung aber unverändert auf der Internetseite der Pflegekammer nachzulesen ist, ist eine Mischung aus Dreistigkeit und Dummheit. Der bffk wird der Pflegekammer zur Löschung dieser Äußerung eine ganz kurze Nachfrist setzen. Ansonsten werden die Mainzer Kammerfürsten mit gerichtlicher Nachhilfe lernen, dass Rechtspflicht zur Unterlassung besteht, und dass es nicht reicht, die Unterlassung nur zu erklären. Es muss dann auch tatsächlich unterlassen werden, die unzulässigen Äußerungen zu verbreiten.
Link zur Unterlassungserklärung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz