18.04.2023
bffk-Mitglieder erfolgreich gegen IHK Hochrhein-Bodensee
Am Ende hat es zwei Jahre und die Hinzuziehung einer teuren Anwältin gebraucht bis bei der IHK Hochrhein-Bodensee Vernunft eingekehrt ist. Zwei Mitglieder des bffk hatten im Frühjahr 2021 Widerspruch gegen die abschließende Beitragsveranlagung für das Jahr 2018 eingelegt. In der Summe ging es um mehr als 700 Euro.
Die Widersprüche wurden postwendend abgewiesen und auch nach der Klageerhebung versuchte die IHK noch im Sommer 2021das Gericht noch zur Abweisung der Klagen zu bewegen. Im März 2023 dann die plötzliche Kehrtwendung. Ohne jedes Anschreiben und Erläuterungen flatterten unseren Mitgliedern zwei Aufhebungsbescheide ins Haus und gegenüber dem Gericht erklärte eine nunmehr von der IHK beauftragte Anwältin die Erledigung des Verfahrens. Ganz offenkundig hat die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg - mit entsprechender Verzögerung - nun zur Einsicht geführt, dass auch die IHK Hochrhein-Bodensee zu den IHKn gehört, die die vereinnahmten Mitgliedsbeiträgen sinnlos und mithin rechtswidrig gehortet haben.