Bundesverband für freie Kammern e.V. Pflegekammer NRW muss Unterlassung erklären - rechtswidrige Äußerungen gelöscht

12.07.2024

Pflegekammer NRW muss Unterlassung erklären - rechtswidrige Äußerungen gelöscht

Die Antwort kam heute tatsächlich genau 3 Minuten vor Fristablauf. Dann aber kapitulierte die Pflegekammer NRW, die eine Unterlassungsaufforderung eines Mitgliedes des bffk erhalten hat. Im Zentrum der Kritik standen die veröffentlichten Äußerungen der Präsidentin der Pflegekammer NRW zur gescheiterten Gründung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg. Schon in der Wortwahl war diese Äußerung unzulässig. In dem Fall kam noch hinzu, dass die Präsidentin für ihre scharfe Kritik an der Politik, die sie für das Scheitern in erheblichem Umfang (mit-)verantwortlich machte, keinerlei demokratische Legitimation durch Beschlüsse der Kammerversammlung hatte. Auch der Verpflichtung, andere Meinungen in der Mitgliedschaft zu berücksichtigen, war die Präsidentin nicht nachgekommen. Am Ende stand dann mit der nun abgegebenen Unterlassungserklärung tatsächlich die Einsicht, dass die Kammer hier die rechtlichen Grenzen des Zulässigen verletzt hatte, und – das soll hier nicht verschwiegen werden – auch eine deutliche Entschuldigung.

Für die Pflegefachkraft in NRW, die mit Unterstützung des bffk gegen die Pflegekammer vorgegangen ist, ist das ein schöner Erfolg. Immerhin hat sich da eine Einzelperson getraut, gegen eine von teuren Anwälten unterstütze Körperschaft vorzugehen. Viel wichtiger ist dieser Erfolg aber dennoch insgesamt für die große Masse der Zwangsmitglieder, der der Kammer ohnehin kritisch gegenüber steht, und sich nun ermuntert sehen kann, ggf. gegen weitere mögliche unzulässige Äußerungen in anderen Themenbereichen vorzugehen.