Bundesverband für freie Kammern e.V. HWK Köln kommt nicht zur Ruhe - Strafanzeige gegen Präsidenten

10.07.2024

HWK Köln kommt nicht zur Ruhe - Strafanzeige gegen Präsidenten

Wer glaubte, mit der klaren Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln zugunsten des ehemaligen Hauptgeschäftsführers der Handwerkskammer (HWK), mit der rechtskräftig die Schadensersatzforderung der HWK von knapp 1 Million Euro abgewiesen wurde, hätte die Kabale nach dem Zerwürfnis zwischen dem noch amtierenden Kammerpräsidenten und seinem ehemaligen Adlatus einen Höhepunkt und ein Ende gefunden, sieht sich getäuscht.

Zur Erinnerung: die HWK hatte im März 2019 völlig überraschend den Hauptgeschäftsführer und seinen Stellvertreter gefeuert. Zur Begründung wurden wüste Beschuldigungen erhoben, die in staatsanwaltlichen Ermittlungen gipfelten, die dann gegen Geldauflagen eingestellt wurden. 
Die Handwerkskammer aber wollte mehr und machte vor dem Landgericht und nach dem Scheitern dort auch vor dem Oberlandesgericht einen immensen Schaden geltend. Dort aber blitzten die kämmerlichen Spitzenfunktionäre des Kölner Handwerks so richtig ab. An eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der verweigerten Revision traute man sich in Köln am Ende nicht heran. Zum Nachtreten aber scheint die Kraft zu reichen.
In einem Schreiben an die Mitglieder der Vollversammlung, unterzeichnet vom Präsidenten und seinen Vizepräsidenten greifen die Handwerksfunktionäre so richtig in die Tasten. Die rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts wird da zu einer „abweichenden Ansicht“. Der ehemalige Hauptgeschäftsführer wird explizit der Lüge beschuldigt. „Wo wir sind ist, die Wahrheit“, so könnte die Überschrift dieses Schreibens lauten. Stützen will sich die HWK dabei auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die mit Geldauflagen verbundene Einstellungen der Verfahren. Dies sei Schuld- und Schadensbeweis, so liest sich das Schreiben. Dass solche „Deals“ oftmals nur deswegen geschlossen werden, weil die Beschuldigten sich jahrelangen Verfahren nur über diesen Weg entziehen können, kann und/oder will man sich in der Kölner Handwerksbürokratie wohl nicht vorstellen. Wenn – wie der Brief an die Mitglieder der Vollversammlung Glauben machen will – die Sachlage so klar und Landgericht und Oberlandesgericht so vollkommen sachwidrig geurteilt haben sollen, dann wäre eine  Nichtzulassungsbeschwerde zwingend geboten gewesen. Die Kammerfunktionäre, die einerseits so vollmundig in ihrer Rechthaberei schwelgen, betonen in dem Brief doch andererseits ausdrücklich:

Wir mussten prüfen, ob die Möglichkeit besteht, Beitragsmittel zurückzuholen oder zumindest den,
laut Gutachten, entstandenen Schaden zu mindern. Dies sahen wir damals wie heute als
Verpflichtung gegenüber unseren Mitgliedsbetrieben an.

Ja dann, möchte man fragen: warum wird das Verfahren nicht weiterbetrieben, wenn die HWK so klar und offensichtlich im Recht ist.

 

Die Simulation von Transparenz

Mit dem Brief, so wird auch behauptet, es sei den Unterzeichnern wichtig, die Vollversammlungsmitglieder

„als Vertreter des höchsten Organs der Handwerkskammer umfassend zu informieren.“

Nicht zu den Inhalten der Transparenzoffenisve der Kölner Handwerkskammerführung gehören indes Angaben zu den Kosten, die die HWK mit einem Rechtsgutachten, dem Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie den Anwalts- und Prozesskosten verbrannt hat. Insider gehen davon aus, dass dies mittlerweile in die Hundertausende Euro geht. Beim Blick darauf, dass sich für diese Armseligkeit des erneuten Nachtretens – nach nunmehr mehr als 5 Jahren – gegen den ehemaligen HWK-Chef auch der Vizepräsident der Arbeitnehmerseite hergegeben hat, wird deutlich, dass hinsichtlich der verkrusteten Strukturen im Handwerk die Gewerkschaften Teil des Problems und nicht der Lösung sind.

Am Ende darf man nun gespannt sein, ob Dr. Ortwin Weltrich als betroffener ehemaliger Hauptgeschäftsführer diese erneute Attacke klaglos hinnehmen wird. Möglicherweise geht die Kabale ja noch in eine weitere Runde. Kostet ja nur das Geld der HWK-Mitglieder. Ob beim offenkundig erbärmlichen Zustand dieser Handwerksorganisation noch ein weiterer Ansehensverlust möglich und also zu befürchten ist, ist schwer zu beurteilen. Und ob Hans-Peter Wollseifer, wenn er denn sein Amt als Präsident der HWK Köln dann wirklich mit dem Ende der laufenden Wahlperiode im Jahr 2025 räumt, der HWK als lieb und teuer in Erinnerung bleibt, werden andere beurteilen müssen. Teuer ist er die HWK und ihre Mitglieder mit dieser erfolglosen jahrelangen Jagd auf seinen ehemaligen Hauptgeschäftsführer auf jeden Fall gekommen. 

Link zum Schreiben an die Mitglieder der Vollversammlung der HWK Köln

 

Anmerkung vom 11. Juli 2024

Bei der Erstellung des Artikels haben wir noch die Frage aufgeworfen, ob die Kabale noch in eine weitere Runde geht. Das ist tatsächlich geschehen. Wie der Bonner Generalanzeiger berichtet hat der ehemalige Hauptgeschäftsführer nun Strafanzeige gegen den amtierenden Präsidenten gestellt.