Bundesverband für freie Kammern e.V. Schwere Blamage für Ärztekammer Nordrhein

15.02.2023

Schwere Blamage für Ärztekammer Nordrhein

Schlimmer hätte es für die Ärztekammer Nordrhein nicht kommen können. Mit Unterstützung des bffk hat ein Kölner Arzt gegen die Beitragsveranlagung durch die Ärztekammer für die Jahre 2020, 2021 und 2022 geklagt. Begründet wurde die Klage einerseits damit, dass auch die Ärztekammer Nordrhein eine rechtswidrige Vermögensbildung betreibt und ohne rechtliche Rechtfertigung Millionen an Beitragseinnahmen „gebunkert“ hat. In eine Prüfung dieser Vorwürfe trat das Verwaltungsgericht aber erst gar nicht ein. Denn der bffk hatte herausgefunden, dass die Ärztekammer zudem bei der Beitragsveranlagung schon gegen die einfachsten formalen gesetzlichen Regeln verstoßen hat. So ist die Kammer nach dem Gesetz verpflichtet, jährlich über die Beitragserhebung zur Deckung der jährlichen Kosten zu entscheiden. Das aber wurde über Jahre versäumt. Stattdessen erhebt die Kammer seit 2016 die immer gleichen – aus Sicht des bffk zu hohen – Beiträge. Eine jährliche Überprüfung und Anpassung, zu der die Ärztekammer gesetzlich verpflichtet ist, unterblieb all die Jahre. 
Der Versuch der Ärztekammer Nordrhein ihr Verwaltungsversagen mit der Unterstützung teuerster Anwälte – u.a. ein professoraler ehemaliger Oberverwaltungsrichter – zu rechtfertigen, scheiterte mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 07. Februar 2023 nun auf ganzer Linie. (VG Köln; 7 K 4818/20, 7 K 4268/21, 7 K 104/23)