Bundesverband für freie Kammern e.V. Unbefriedigendes Ergebnis im Beitragsstreit mit der IHK Ulm

28.01.2021

Unbefriedigendes Ergebnis im Beitragsstreit mit der IHK Ulm

Das VG Sigmaringen hat mit Urteil vom 27. Januar 2021 die Klage eines bffk-Mitgliedes gegen die Beitragsveranlagung der IHK Ulm für die Jahre 2015 und 2016 überwiegend abgewiesen.

In der Sache bekam die Klägerin, eine Aktiengesellschaft aus der Nähe von Ulm, für das Jahr 2015 Recht. Die IHK hatte dort nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig Rücklagen gebildet.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen akzeptierte aber in seiner Entscheidung eine rückwirkend im Jahr 2020 theoretisch beschlossene Rücklagenabsenkung für das Jahr 2016. Theoretisch ist diese Absenkung aus unserer Sicht deswegen, weil Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse unverändert die von der Klägerin angegriffenen Rücklagen ausweisen. Dem Verwaltungsgericht Sigmaringen scheint dies aber ausreichend zu sein. Ganz sicher ist man sich bei Gericht allerdings wohl selbst nicht, weil - in diesen Verfahren sehr selten - die Berufung zugelassen wurde.