Bundesverband für freie Kammern e.V. Keine Beiträge für bffk-Mitglieder in den IHKn Aachen und Leipzig

25.01.2021

Keine Beiträge für bffk-Mitglieder in den IHKn Aachen und Leipzig

Die Liste der Erfolge für bffk-Mitglieder, die sich erfolgreich gegen die Beitragsveranlagung durch eine IHK wehren, wird lang und länger.

Aktuell ist zu melden, dass die IHK Aachen mit Bescheid vom 18. Januar 2021 vollständig auf die Beiträge für 2015 - 2018 verzichtet hat. Auch auf den üblichen Kleinkrieg um vermeintlich bestandskräftig veranlagte Vorauszahlungen hat die IHK dabei erfreulicherweise verzichtet. Unser Mitglied spart nun fast 1.000,00 Euro.

Zur Einsicht brachte die IHK Aachen dabei aber nicht die deutliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, die nun immerhin schon 1 Jahr zurückliegt. Tatsächlich war der Aufhebungsbescheid die Antwort der IHK auf den Antrag unseres Mitgliedes, das beim Verwaltungsgericht ruhende Klageverfahren fortzusetzen. Es drängt sich schon der Verdacht auf, dass man bei der IHK auf das Verschleppen gesetzt hat.

Noch dreister aber das Verhalten der IHK Leipzig, die mit Schreiben vom 12. Januar 2021 den Beitragsbescheid vom März 2020 zurücknahm. Denn auf den Widerspruch des bffk-Mitgliedes reagierten die Kammerfunktionäre zunächst überhaupt nicht. Nachdem die IHK im Juni 2020 an ihre Verpflichtung zur Bearbeitung des Widerspruchs erinnert werden musste, gab es zumindest eine Eingangsbestätigung und das Versprechen, den Widerspruch bis Mitte Juli zu bearbeiten. Es passierte dann aber wieder NICHTS.

Erst als durch unser Mitglied Anfang Dezember 2020 eine Untätigkeitsklage erhoben wurde kapitulierte die IHK. Damit muss die IHK - und praktisch trifft das wieder die Zwangsmitglieder und nicht die Funktionäre - nun auch die durch das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten tragen. Unser Mitglied hat nun rd. 300,00 Euro gespart. Besonders bemerkenswert ist auch hier, dass sich die Rücknahme des Bescheides auch auf das Jahr 2020 bezieht. Auch die IHK Leipzig hat also bei der Masse ihrer Mitglieder für das Jahr 2020 weiter abkassiert, obwohl längst klar war und ist, dass dies in der Form rechtswidrig ist. Ganz offenkundig hat diese Masche des Verschleppens einer rechtlich klar vorgeschriebenen Bearbeitung eines Widerspruchs in der IHK Leipzig Methode. Denn bereits im Jahr 2017 sah sich ein bffk-Mitglied genötigt, eine Untätigkeitsklage gegen die IHK zu erheben.