Bundesverband für freie Kammern e.V. Verzweiflungstat – IHK Schwaben ändert rückwirkend alle Bilanzen

06.12.2021

Verzweiflungstat – IHK Schwaben ändert rückwirkend alle BilanzenAnders als „Verzweiflungstat“ lässt sich nicht beschreiben, was sich die (un-)verantwortlichen Funktionäre der IHK Schwaben (Augsburg) haben einfallen lassen, um die von ihnen in den letzten Jahren praktizierte rechtswidrige Vermögensbildung zu bemänteln. In einem Rundumschlag wurde sämtliche Bilanzen der IHK von 2007 – 2019 geändert. Dazu ebenfalls noch die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2007. Bei diesem Manöver wurden auf dem Papier die Rücklagen neu geordnet. Dabei wurden im wesentlichen nur die Eigenkapitalpositionen verschoben. Wirksame Änderungen nach außen, die z.B. die Beitragsveranlagung der letzten Jahre betreffen, ergaben sich nicht. Es soll alles bleiben wie es ist. Es soll nur anders aussehen.Dies alles findet vor dem Hintergrund statt, dass mehrere Mitglieder des bffk seit Jahren gegen die Beitragsveranlagung der IHK klagen, die u.a. mit zu hohen Rücklagen und einer rechtswidrig angehobenen Nettoposition die Beiträge der Mitglieder beiseite geschafft hatte. Bemerkenswert ist der Vorgang, der nach Kenntnis des bffk bundesweit einmalig ist, auch deswegen, weil für den 09. Dezember 2021 vor dem VG Augsburg ein Erörterungstermin in einem Musterverfahren angesetzt war. Die Unterlagen über die geänderten Jahresabschlüsse – nebst Anlagen. Lageberichte und Prüfungsberichte mehr als 1000 Seiten – erreichten das Gericht – ohne jegliche Vorankündigung - erst am 01. Dezember 2021. Beim Kläger kamen sie dann erst am 04. Dezember 2021 an. Der Erörterungstermin wurde jetzt gestrichen. Die eingetretene Verzögerung passt in das Schema, wonach bundesweit zu beobachten ist, dass beklagte IHKn auf eine maximale Verzögerung der Verfahren setzen. Dass auch die IHK Schwaben immer noch über viel zu viel Geld verfügt, mag auch daran erkennbar sein, dass die Funktionäre mit der Änderung der Bilanzen, der Neuerstellung von Anhängen und Lageberichten und der Beauftragung komplett neuer externer Rechnungsprüfungen einen ungeheuren und extrem teuren Aufwand betrieben haben. Von einem sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den Mitgliedsbeiträgen, zu dem die IHK gesetzlich verpflichtet ist, kann keine Rede sein.