09.12.2021
Klares Urteil gegen Ärztekammer Niedersachsen wegen rechtswidriger MillionenGleich drei Vertreter der Landesärztekammer Niedersachsen hatten sich gestern zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stade aufgemacht. Geklagt hatte dort ein bffk-Mitglied gegen die Beitragveranlagung für das Jahr 2016. Bevor es zu diesem Verfahren kam, musste allerdings erst eine Untätigkeitsklage gegen die Kammer angestrengt werden, weil die auf den Antrag, überhaupt einen Beitragsbescheid zu erstellen nicht reagiert hat. Nun wurden die Millionen der Landesärztekammer auch von einem Gericht geprüft. Und das Ergebnis unterschied sich dann nicht wesentlich von dem, was zuvor schon der Landesrechnungshof und der bffk festgestellt hatten, und worüber auch in der Presse berichtet wurde. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen naturgemäß noch nicht vor. Das Urteil aber lautet: Der Bescheid wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landesärztekammer. Blamiert sind damit nicht nur die seit Jahren unbelehrbaren Kammerfunktionäre, sondern auch die zuständige Rechtsaufsicht im niedersächsischen Sozialministerium. Denn die hatte, wie die Vertreter der Landesärztekammer nicht müde wurden zu betonen, dem rechtswidrigen Umgang der Ärztefunktionäre stets ihren Segen erteilt.