02.03.2010
bffk als Teilnehmer an parlamentarischem Fachgespräch und Anhörung
Dass der bffk mittlerweile als eine kompetente und anerkannte Vertretung der kammerkritischen Unternehmen in Deutschland akzeptiert ist, wird gleich durch zwei Einladungen deutlich, mit denen aus den Parlamenten auch die Stellungnahme des bffk zum Thema Kammern abgefragt wird.
Da ist zum Einen eine Einladung in den Sozialausschuss des niedersächsischen Landtages, in dem am 12. 05. 2010 Gesetzentwürfe der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD zur Einführung einer „Pflegekammer“ thematisiert werden. Hier ist der bffk neben etlichen anderen Fachverbänden und Institutionen wie den Gewerkschaften, Pflegeverbänden und Krankenkassen zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Gerade diese Einladung macht deutlich, wie wichtig der bffk als kammerkritisches Sprachrohr ist, weil es natürlich so ist, dass die Vertreter der anderen o.a. Organisationen ein solches Thema aus der fachlichen Sicht beurteilen. Der bffk aber kann aufgrund seiner Erfahrungen deutlich machen, welche organisatorischen Konsequenzen und eben auch Fehlentwicklungen mit dem Instrument des „Kammerzwanges“ verbunden sind.
Die zweite Einladung stammt von der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen zu einem sogenannten „Fachgespräch“ am 17. 05. 2010 in Berlin. Da es sich aus Sicht der Grünen um ein ausgesprochen heikles Thema handelt , hat man zunächst eine extrem kleine Runde eingeladen und will in einer ersten Phase das Thema nicht-öffentlich andiskutieren. Aber auch hier gehört der bffk neben dem DIHK, einem Vertreter der IHK Berlin, dem Institut für Kammerrecht und dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) mittlerweile selbstverständlich zu den Gesprächspartnern.