Bundesverband für freie Kammern e.V. Handwerkskammern verweigern Offenlegung der aktuellen Beitragssätze

21.04.2010

Handwerkskammern verweigern selbst Offenlegung der aktuellen Beitragssätze

 

Der bffk ist ja nun nicht dafür bekannt, die Arbeit der Industrie- und Handelskammern über den grünen Klee zu loben. Aber wenn man mal von ein paar unverbesserlichen IHKn wie Bielefeld, Erfurt, Freiburg u.ä. absieht, so haben die IHKn doch überwiegend gelernt, dass zumindest die fundamentalen finanziellen Eckdaten in die Öffentlichkeit gehören. Wer also auf die Internetseite einer IHK schaut, der findet dort i.d.R. zumindest den letzten Jahresabschluss und bei allen IHKn auch die Wirtschaftssatzungen, aus denen sich die Beiträge des laufenden Jahres für den eigenen Betrieb errechnen lassen.

Ganz anders die Handwerkskammern. Selbst dort, wo üppig vierfarbig illustrierte „Geschäftsberichte" herausgegeben werden, fehlen die betriebswirtschaftlichen Kenndaten, die jede GmbH mittlerweile im Bundesanzeiger veröffentlichen muss. Bis heute hat der bffk noch auf keiner HWK-Internetseite einen Bilanz finden können. (Sachdienliche Hinweise nehmen wir gerne entgegen!!).

Einen besonderer Auswuchs an Intransparenz ist aber in der Tatsache zu sehen, dass es Handwerkskammern gibt, die noch nicht einmal die aktuelle Höhe der Beiträge eines laufenden Jahres im Internet veröffentlichen.

Während die meisten Handwerkskammern wenigstens die Beitragsfestsetzungen auch dauerhaft im Internet zugänglich machen, z.B. Dresden (suchen Sie aber bitte nicht nach den Daten vergangener Jahre – da könnten Sie sich ja zu einer Betrachung der Beitragsentwicklung hinreißen lassen) so gibt es einige, die selbst davon nichts wissen wollen. Hamburg und Magdeburg beispielsweise halten von dieser Art Transparenz gar nichts. Auch auf Nachfrage bekommt man keine Informationen. Einmal am Anfang des Jahres in der Handwerkerzeitung veröffentlicht und fertig. Das muss reichen. Wie eine solche Veröffentlichung aussieht, können wir nach unseren Recherchen am Beispiel Hamburg deutlich machen. 6-8 Punkt Größe, im Kleingedruckten versteckt. In Magdeburg musste zu der „gefährlichen" Anfrage des bffk zunächst die Geschäftsleitung befragt werden, die dann ein klares „NEIN" vermeintlich gegen den bffk, tatsächlich gegen die notwendige Transparenz schmetterte.

Wer sich so sicher unter dem Schutzschirm des Kammerzwangs wähnt, wer so arrogant und ignorant die eigene Verantwortung und damit verbundene Rechenschaftspflicht als Körperschaft öffentlichen Rechts gegenüber der gesamten Gesellschaft leugnet, der darf sich nicht wundern, wenn nachdrücklich genau diese Konstruktion der Zwangsmitgliedschaft eben auch grundsätzlich in Frage gestellt wird.