27.05.2010
"Gier frisst Verstand" - Beitragsforderungen der IHKn bei Mini-GmbHs
„Besser und günstiger als der Staat", so stellen die Kammern ihre eigenen Aktivitäten gerne in der Öffentlichkeit dar.
Flexibler und effizienter als der Staat, dienstleistungs- und kundenorientierter - so sehen sich die Kammern selber.
Wenn es aber um das Eintreiben von Beiträgen angeht, lässt sich feststellen, dass oftmals die Kammern hartnäckiger und gnadenloser gegenüber den Mitgliedern auftreten als staatliche Behörden.
Zu beobachten ist dies in Einzelfällen, etwa wenn eine Handwerkskammer Beitragsforderungen gegenüber einer bereits liquidierten Firma aufrecht erhält, wo die Behörde selbst eine rückwirkende Gewerbeabmeldung akzeptiert, oder eine andere Handwerkskammer einen kleinen Gewerbetreibenden mit Niedrigeinkommen gnadenlos verfolgt, weil nach der Reform der Handwerksordnung, an der die Handwerksorganisationen ja nicht unbeteiligt waren, tatsächlich Kleinverdiener, die das Gewerbe vor dem 31.12.2003 begonnen haben nicht befreit werden, während dies für den gleichen Betrieb, der am 01. 01. 2004 gestartet hat, der Fall sein kann.
An einem Beispiel aber wird die strukturelle Gier der Kammern, in diesem Fall der Industrie- und Handelskammern, über deutlich, die in völligem Gegensatz zu den schönen Lippenbekenntnissen der Wirtschaftsförderung steht.
Die Mini-GmbH wurde als existenzgründerfreundlichere Variante der herkömmlichen GmbH eingeführt. Die Schwelle zur Selbstständigkeit sollte sinken. In der Folge haben gerade etliche Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus über die sogenannten „Ich-AG"-Gründungen diese Unternehmensform gewählt. Wie aber hat die hochflexible und effiziente Selbstverwaltungsstruktur der Wirtschaft, wie haben die Industrie- und Handelskammern reagiert. Bundesweit werden die Mini-GmbHs nach denselben Grundsätzen veranlagt wie normale Kapitalgesellschaften veranlagt. Es gab i.d.R. weder strukturelle Anpassungen der Beitragsordnungen, noch wird individuell Rücksicht auf die selbstverständlich geringere Wirtschaftskraft genommen. So lehnt z.B. eine Kammer im Ruhrgebiet den wohl begründeten Antrag auf Minderung/Befreiung einfach ab. In Stuttgart zahlt der Betreiber einer Mini-GmbH mit 168,00 Euro denselben Beitrag wie der Daimler-Benz Konzern (solange der keine Gewinne ausweist).
Wenn es eines Beispiels bedarf, dass die angeblich flexible und wirtschaftsorientierte Selbstverwaltung nichts anderes ist, als eine Fata Morgana, hier ist der Beweis erbracht.