30.06.2010
IHK Berlin fordert Geld vom DIHK zurück
128.000,00 Euro war der Anteil der IHK Berlin an der „Rettungsaktion" der deutschen Indurstrie- und Handelskammern zugunsten des Dachverbandes DIHK e.V. , der durch schwere Misswirtschaft im Jahre 2002 an den Rand der Insolvenz geraten war.
Nach Strafanzeigen in allen Kammerbezirken wurde das Verfahren am Ende wegen mangelndem Vorsatz eingestellt. Allerdings schrieb die zuständige Staatsanwaltschaft den Kammerfunktionären bundesweit ins Stammbuch, dass mit der Gewährung dieses insgesamt rund 5 Millionen schweren Darlehens bzw. Zuschusses der Straftatbestand der pflichtwidrigen Untreue erfüllt sei.
In Berlin findet die Geschichte nun ihre Fortsetzung. Die dortige Kammer ist bundesweit die einzige, die die Frage der Umwandlung des Darlehens in einen Zuschuss einem weiteren Beschluss der Vollversammlung vorbehalten hatte. Nun ist den Berliner Verantwortlichen unter dem Druck des bffk und seiner Mitglieder klar geworden, dass sie sich selbst strafbar machen, wenn sie nicht auf die Rückzahlung des Darlehens drängen. Dies umso mehr, als die Berliner Kammer schwer an den Lasten des überteuerten Kammergebäudes zu tragen hat.
Die Vollversammlung der IHK Berlin wurde daher in ihrer letzten Sitzung am 23. 06. 2010 darüber informiert, dass nun mit dem DIHK Gespräche über die Modalitäten der Rückzahlung geführt werden sollen. Noch einmal wurde hierbei auf die bestehende bilanzielle Überschuldung des DIHK hingewiesen.
Es ist nun an den Mitgliedern der Vollversammlung, darauf zu achten, dass diese Gespräche zügig und erfolgreich abgeschlossen werden und die Angelegenheit nicht etwa im Nirgendwo versandet.
Und es ist zu wünschen und zu fordern, dass endlich auch die anderen IHKn in Gespräche um die Rückzahlung dieser 5 Millionen Euro mit dem DIHK eintreten. Es mutet schon peinlich an, dass lediglich die Berliner IHK unter dem Druck strafrechtlicher Konsequenzen solche Gespräche führen will. Nach dem Gesetz sollen die Kammern "für Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns (...) wirken". Wenn dieser Anspruch in der Kammerorganisation tatsächlich gelebt würde, müsste es selbstverständlich sein, dass die IHKn nach dem Verdikt der Staatsanwaltschaft ("pflichtwidrige Untreue") sich um eine Rückzahlung dieser Gelder bemühen.
Link zum Auszug des Protokolls der Vollversammlung der IHK Berlin vom 23. 06. 2010