Bundesverband für freie Kammern e.V. Verwaltungsgericht Trier möchte nicht zuständig sein

20.01.2010

Verwaltungsgericht Trier möchte nicht zuständig sein

Vor dem Verwaltungsgericht Trier wurde am 20. 01. 2010 über die Klage der TechniGruppe/Daun gegen die Zwangsmitgliedschaft in der IHK Trier verhandelt. Dabei ging es natürlich auch um das Ärgernis ständiger Aufgabenüberschreitungen, die aus den Geldern der Zwangsmitgliedern finanziert werden müssen. Die vor Gericht angesprochenen Beispiele im Kammerbezirk Trier waren hier die Beteiligung der IHK am Flughafen Bitburg und an einem privaten Radiosender. Interessanterweise wollte nach dem Bericht des Trierischen Volksfreunds das Gericht am liebsten gar nicht zuständig sein. "Dies sei eigentlich Aufgabe der  Vollversammlung" so gibt die Zeitung die Äußerung des Gerichts wieder. Eine solche Selbstbeschränkung eines Verwaltungsgerichts ist schon bemerkenswert, wenn man sich die Fülle von Gerichtsurteilen anschaut, bei denen sich Verwaltungsgerichte mit Aufgabenüberschreitungen der Kammern auseinanderzusetzen hatten und auch rügten. Im Falle der IHK Niederrhein führte das in der Folge sogar zu Strafzahlungen der dort Verantwortlichen (Präsident und Hauptgeschäftsführer). Das Trierer Verwaltungsgericht entschied sich also für den leichtesten Weg und lehnte die Klage der TechniGruppe kurzer Hand ab.