Bundesverband für freie Kammern e.V. Berliner IHK – Tricksereien bei der Ratenzahlung

20.06.2011

Berliner IHK – Tricksereien bei der Ratenzahlung                      (20. 06. 2011)

Wenn Unternehmen auf Stundung, Erlass oder Ratenzahlung angewiesen sind, dann gelten – so wollen es uns die Kammern glauben machen – einheitliche und klare Regeln. Grundlage hierfür sind die Beitragsordnungen der Kammern, die festlegen wann und unter welchen Bedingungen die betroffenen Firmen auf ein Entgegenkommen der Kammer rechnen können.
Dass es nun nicht ganz so einheitlich und transparent zugeht, wie behauptet zeigt das folgende Beispiel der IHK Berlin. Im Zusammenhang mit der Berlin-Kampagne des bffk hatten mehrere Unternehmen eben auch Ratenzahlung beantragt. Bei der Antwort zeigte sich dann allerdings, dass nicht allen die von der IHK Berlin festgelegte Bearbeitungsgebühr für die Gewährung der Ratenzahlung auferlegt wurde.
Dem Unternehmer M. teilte die IHK Berlin in einem freundlichen Schreiben, welches dem bffk vorliegt, hinsichtlich der Gewährung von Ratenzahlung gleich für zwei Firmen mit, „…..auf eine Pauschale für die Ratenzahlungsvereinbarung verzichten wir in lhrem Fall.“. Das ist ja nett und freundlich. Dumm nur, dass gleichzeitig einem wesentlich kleineren Firma zwar ebenfalls Ratenzahlung angeboten wurde. Hier wollte die IHK Berlin (Email liegt dem bffk vor) auf die Sondergebühr aber nicht verzichten.
Diese Erfahrung machte nun auch wieder  bffk-Mitglied, Rolf Meines, aus Berlin. Auch er wollte seine IHK-Beiträge in Raten zahlen. Schließlich verdient er sein Geld monatlich. Die IHK Berlin behauptet wieder in ihrem Antwortschreiben, sie sei zur Erhebung der Ratenzahlungsgebühr verpflichtet. Wie diese Aussage mit dem offensichtlich praktizierten gelegentlichen Verzicht auf diese Gebühr zusammen passt, auf die Erklärung sind die Berliner Unternehmen gespannt.